Rechtsanwalt der ersten Stunde
06.01.2020
Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung Der BDK sieht aufgrund der eingetretenen Veränderungen der §§ 141 ff StPO ernstzunehmende Nachteile für eine effektive Strafverfolgung, insbesondere der mittleren und schweren Kriminalität.
Der Landesvorsitzende des BDK Rheinland-Pfalz hat zum aktuellen Thema „Rechtsanwalt der ersten Stunde“ dem Trierischen Volksfreund ein Interview gegeben, die Position des BDK ist unter folgendem Link nachzulesen:
Positionspapier Rechtsanwalt der ersten Stunde