Realsatire Teil II bei einer Polizeibehörde - So parken Sie richtig! -
01.12.2014

Darin ist u. a. geregelt:
-
„ in der Liegenschaft gelten die Regeln der StVO..“
-
Wir fragen: Was ist mit der StVZO?
-
-
„ Das Befahren bzw. Betreten der Liegenschaft ist grundsätzlich auf den dafür vorgesehenen Fahr-Fußwegen gestattet“.
-
Wir fragen: Was ist, wenn übergetreten wird?
-
-
„ Das Parken ist nur auf den als Parkplatz ausgewiesenen und gekennzeichneten Flächen gestattet (siehe Anlage: Anmerkung – die Liegenschaft wurde für Ortsunkundige grafisch dargestellt).
-
Wir fragen: Was ist in der StVO anders?
-
-
„Sollten Fahrzeuge aus dienstlichen Gründen dauerhaft (ab 2 Tage) abgestellt werden.... ist eine telefonische Erreichbarkeit der Fahrerin bzw. des Fahrers sicherzustellen...“
-
Wir fragen: Warum gibt es dazu kein genormtes Formblatt?
-
Der BDK regt an, weitere Regelungen für nachfolgende drängende Probleme zu treffen:
-
Benutzung der dienstlichen Telefone (TeleVO), der Sanitäranlagen (SanifairVO), der Illuminationsmöglichkeiten (Lichtschalter= LISchAVO)....
Der
geschäftsführende Landesvorstand