Räumung im Hambacher Forst
13.09.2018
Zu einem Zeitpunkt, an dem die Kohlekommission in Berlin noch über einen endgültigen Ausstieg aus der Kohleverstromung verhandelt, stellt die Bauministerin des Landes plötzlich fest, dass der Brandschutz der Baumhäuser nicht gewährleistet sei - nach einem der trockensten Sommer der Nachkriegsgeschichte. Sie revidiert damit eine Wertung des NRW-Bauministeriums aus 2014 und stellt sich gegen die rechtliche Einordnung der betroffenen Kommunen.
„Die Landesregierung kann sich nun nicht mehr hinter gerichtlichen Entscheidungen verstecken. Das ist eindeutig ein politischer Startschuss für die heiße Phase eines der größten und teuersten Polizeieinsätze in der Geschichte NRWs. Die Polizei wird hier in Amtshilfe tätig. Diese Amtshilfe hätte zum jetzigen Zeitpunkt versagt werden müssen, weil dem Land erhebliche Nachteile bei der Gewährleistung der Sicherheit für die Bevölkerung entstehen.“, stellt der Landesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter in NRW, Sebastian Fiedler, fest.
Sein Stellvertreter Helmut Adam, zugleich BDK-Bezirksvorsitzender in Köln, erläutert, welche konkreten Auswirkungen der Einsatz mit sich bringt:
„Hier werden die Kollegen regelrecht verheizt und zwar sowohl die uniformierten als auch die Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei, die zum Beispiel in Gefangenensammelstellen eingesetzt werden oder durch Ermittlungen gebunden sind. Wer glaubt, das Problem Hambacher Forst könnte isoliert betrachtet werden, der irrt. Die Polizeibeamten und Kriminalbeamten fehlen bei der Bewältigung ihrer Alltagsaufgaben. So können Präsenzkonzepte in den Städten nicht in dem erforderlichen Umfang durchgeführt werden. Die Fallzahlen in den Innenstädten steigen schon wieder an. Der Einsatz im Hambacher Forst hat insofern unmittelbare negative Auswirkung auf die Sicherheit in den Städten und Gemeinden. Im Ergebnis schützen wir nun den Braunkohleabbau von RWE statt unsere Bevölkerung.“
Zum Hintergrund:
Mit den zunehmenden Protesten, gegen das Vorhaben von RWE, Rodungen im Hambacher Forst vorzunehmen, kam es ab dem Jahr 2012 zum Bau von Baumhäusern durch Gegner der Rodung. Die Bauten existieren insoweit seit rund sechs Jahren. Im Jahr 2014 stellte das Bauministerium fest, dass die Baumhäuser keine baulichen Anlagen darstellen.
Heute wird mit Blick auf eine mögliche Rodung unter Hinweis auf Brandschutzgründe geräumt. Ein Sprecher des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen gab dazu an:
„Bei den Baumhäusern handelt es sich um illegale bauliche Anlagen. Wegen der Brandgefahr für die Nutzenden bestand sofortiger Handlungsbedarf.“
Die betroffenen Kommunen hielten bis zuletzt an ihrer Rechtsauffassung von 2014 fest und lehnten eine eigene Zuständigkeit ab. Das Bauministerium zwingt sie nun mit der erneuterten Rechtsauffassung zum Handeln.
Am 05.09.2018 gab RWE nach Aufforderung durch das Oberverwaltungsgericht Münster eine Stillhaltezusage für eine Rodung ab. Demnach wird RWE nicht vor dem 14. Oktober 2018 mit den Rodungen für den Braunkohletagebau Hambach beginnen.
Nach Durchführung der Räumung wird bis zur Rodung eine Bewachung des Geländes erforderlich sein, um neue „Bauten“, Besetzungen und Störungen zu vermeiden. Dafür ist zunächst allein RWE verantwortlich. Es bleibt fraglich, ob und inwieweit private Sicherheitsdienste Herr der Lage bleiben und ein Freihalten des Geländes gewährleisten können oder ob auch hier die Polizei eingebunden werden wird.
Aus Sicht des BDK NRW besteht die begründete und ernstzunehmende Besorgnis, dass - vergleichbar mit dem G20-Gipfel in Hamburg - von den Ereignissen eine europaweite Sogwirkung für linksextremistische Gewalttäter ausgehen könnte.
Bereits der erste Einsatztag hat gezeigt, dass es die Polizei nicht nur mit friedlichem Protest sondern auch mit extremistischen Gewalttätern zu tun hat. Wer mit Molotow-Cocktails auf Polizeibeamte wirft oder sie mit Zwillen beschießt, nimmt den Tod dieser Menschen zumindest billigend in Kauf. Es spricht insgesamt einiges dafür, dass es sich bei diesen Straftätern um eine terroristische Vereinigung im Sinne des Strafgesetzbuches handelt. Der Generalbundesanwalt ist daher gefordert, seine Zuständigkeit zu prüfen.
Der BDK NRW wünscht allen eingesetzten Kolleginnen und Kollegen, dass sie am Ende gesund und wohlbehalten wieder aus dem Einsatz herauskommen. Passt auf Euch auf!