Qualifizierung ohne Mehrwert?

07.10.2021

Die Besonderheiten des Tarifrechts bringen es mit sich, dass eine Höherqualifizierung sich manchmal nur in einem Fall auch kurzfristig rechnet - bei Arbeitgeberwechsel! Das steht der Attraktivität des Arbeitgebers Polizei Niedersachsen wohl kaum gut zu Gesicht.
Qualifizierung ohne Mehrwert?

 

Tarifbeschäftigte können sich durch Qualifizierung und Leistung eine höhere Entgeltgruppe erarbeiten. Seit langem bekannt, aber nicht abgestellt: Werden sie anschließend in der neuen Entgeltgruppe in eine niedrigere Stufe als zuvor eingeordnet, dann sind sie auf ein Almosen namens „Garantiebetrag“ angewiesen, um überhaupt auf das gleiche Netto zu kommen wie vorher! Stillstand durch erneutes Durchlaufen von Erfahrungsstufen!

Die Polizei Niedersachsen muss gegen Konkurrenz in Privatwirtschaft, anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes in Bund, anderen Ländern und Kommunen bestehen können - selbst Polizeipräsidenten mussten Abwerbungen hochqualifizierter Beschäftigter schon hilflos zusehen.

Unbestritten steigen die Anforderungen, die Notwendigkeit gegenzusteuern wird auch gesehen - was fehlt ist der Wille zur Umsetzung. Eine stufengleiche Höhergruppierung gibt es nun mal nicht zum Nulltarif. Und das ist nur eine der Baustellen!


Zeit läuft!

Es sei nochmals daran erinnert, dass nur bis zum 31.12.2021 ein Antrag auf Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierung für Beschäftigte der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) möglich ist: Im Ergebnis der Tarifrunde 2019 ist am 1. Januar 2021 die längst überfällige Neuregelung in Kraft getreten. Es erfolgt keine automatische Überprüfung - eigene Initiative ist erforderlich.

Mehr dazu in der Info unter www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/neue-eingruppierungsregelungen-fuer-it-beschaeftigte und in der April-Ausgabe unserer Fachzeitschrift „der kriminalist“.

Sven Spillecke
Komm. tarifpolitischer Sprecher

 

 

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