Protest des BDK Hessen erfolgreich - Impfstrategie wird ausgeweitet
14.04.2021
Am gleichen Tag schrieb Innenminister Peter Beuth alle Beschäftigten der hessischen Polizei an und kündigte die Impfung weiterer Polizeibeschäftigter an. Über die ursprüngliche Zuordnung hinaus sollen nunmehr weitere Polizeibeschäftigte identifiziert werden, die nach § 3 CoronaImpfV zu priorisieren sind, wenn diese in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
Der BDK Landesvorsitzende Dirk Peglow hat mit Schreiben vom 05.04.2021 ein Überdenken der Impfstrategie und die Berücksichtigung kriminalpolizeilicher Tätigkeiten gefordert, wie zum Beispiel:
- Bearbeitung von Haft- und Sofortsachen
- Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen und bestehenden Haftbefehlen mit zum Teil erheblichem Kräfteansatz
- Bearbeitung von Todesermittlungsverfahren bei Leichenfunden im häuslichen Umfeld, zum Teil im Beisein der Hinterbliebenen
- Bearbeitung von versuchten und vollenden Tötungsdelikten
- Durchführung von Vernehmungen zum Teil mit erheblichem Zeitansatz
- Einsatzmaßnahmen i. Z. m. Demonstrationen (zuletzt auch in Kassel) sowie wiederkehrende Einrichtung von Gefangenensammelstellen; Einsätze bei Corona-Kontrollmaßnahmen im Rahmen der vorgeschobenen Fallbearbeitung
"Alle genannten Tätigkeitsbereiche sind aus Sicht des BDK Hessen dem Wortlaut des § 3 Abs. 1 Nummer 6 CoronaImpfV zuzuordnen, da sie nicht nur mit der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung zu tun haben, sondern vielmehr auch die Verfolgung und Aufklärung von schweren Straftaten sicherstellen, auf die die Bürgerinnen und Bürger auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie einen Rechtsanspruch haben." so Dirk Peglow.
Der BDK Hessen begrüßt das Umdenken und die Ausweitung des Impfangebots. Die Entscheidung, wer zusätzlich priorisiert wird, liegt nun in der Hand der Präsidien. Der BDK wird den Identifizierungsprozess beobachten und sich, wenn notwendig, wieder zu Wort melden.
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