PRESSEKOMMENTAR: Neulich in Hamburg… Ein Tod ist kein Anlass für Ermittlungen?

20.09.2018

Zum 21. August 2018 veröffentlichte die taz nord folgenden Artikel: „Ein Tod ist kein Anlass für Ermittlungen“. Der Beitrag enthält gleich mehrere „Aufreger“. Hintergrund: Ein eisenstangenschwingender Angreifer wird von Polizeibeamten mit Pfefferspray abgewehrt – und verstirbt. Das Obduktionsergebnis deutet zunächst auf eine Herzerkrankung hin.
PRESSEKOMMENTAR: Neulich in Hamburg… Ein Tod ist kein Anlass für Ermittlungen?

Daraus erwächst die Forderung, den Einsatz von Pfefferspray bei Personen zu unterlassen, die unter dem Einfluss von Psychopharmaka oder unter Drogeneinfluss stehen. Eine Wechselwirkung mit Drogen gibt das Obduktionsergebnis allerdings nicht her. Ursächlich für den plötzlichen Herztod soll mithin eine Angststörung gewesen sein.

Der augenscheinlich konsultierte Kriminologe Prof. Thomas Feltes fordert von Polizeibeamten, stets dann den Einsatz von Pfefferspray zu unterlassen, sofern sie es erkennbar mit einer psychisch auffälligen Person zu tun hätten. Vielmehr sei das SEK oder der sozialpsychiatrische Dienst (spD) anzufordern, denn die Beamten müssten die Situation nicht zwingend zeitnah unter Kontrolle bringen.

Hier sei die Frage gestattet, wie sich Herr Feltes die Einhegung einer tobenden, sach-, fremd- und selbstgefährdenden Person bis zum Eintreffen von SEK und spD vorstellt?

Und was würden Mitarbeiter des spD am Schauplatz des Geschehens veranlassen? Nichts - denn es besteht keine Zuständigkeit für Akutfälle. Die Mitarbeiter fungieren nicht als Kriseninterventionsteams und müssen und sollen keine Eigengefährdung eingehen.

Und das SEK? Würde beherzt auf seine ihm zur Verfügung stehenden Distanz-Einsatzmittel zurückgreifen – Die da wären: Pfefferspray, Taser, Schusswaffen.

Pfefferspray entfällt, s. o.. Ein Tasereinsatz wirkt gern ‘mal letal bei Herzkranken, Schusswaffengebrauch gemeinhin bei allen anderen auch. Die mediale Skandalisierung derartiger Lagebereinigungen wäre ein Selbstläufer.

Was also tun mit einem völlig ausgerasteten „Psycho“? Bliebe eigentlich nur noch der städtische Tierfang mit einem großen Fangnetz, das hoffentlich zur Standardausrüstung gehört.

Das Anprangern einer derartigen menschenunwürdigen Behandlung durch diverse Medien und Menschenrechtsorganisationen etc. dürfte gleichwohl nicht lange auf sich warten lassen.

Dabei wäre ein Wurfnetz eine praktikable Lösung, Gladiatoren im alten Rom wussten trefflich damit umzugehen.

Dies wäre allerdings ein Einsatzmittel mehr, das Beamte mit sich herumschleppen müssten. Würde ein wenig eng und wurschtelig am Einsatzgürtel werden. Und Netz kann auch nicht jeder tragen, wirkt irgendwie nuttig.

 Zu guter Letzt sei noch Bezug auf die „Headline“ des Artikels genommen: Selbstverständlich hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen – in Form eines Todesermittlungsverfahrens. Hierzu werden gleichwohl Beweismittel gesichert und Zeugen befragt. Dies sollte ein Professor der Kriminologie eigentlich wissen. Hätte die Verfasserin des Artikels ’mal besser jemand gefragt, der sich damit auskennt – die Polizei. Berührungsängste? „U can’t taz this“…

Link zum Artikel der taz - Nord:https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5525831&s=Ermittlungen/

 

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