Presseerklärung zum 17. Landesdelegiertentag des BDK Hessen am 17. und 18.11.2016 in Idstein
20.11.2016
Der scheidende Landesvorsitzende Günter Brandt hat in seinem Rechenschaftsbericht einen umfangreichen Rückblick auf die Aktivitäten des Landesvorstands in der 16. Wahlperiode ermöglicht, wobei insbesondere die Erreichung folgender Ziele herauszustellen war:
(Foto: Günter Brandt bei seinem Rechenschaftsbericht der letzten 4 Jahre)
- Umsetzung eines Hebungsprogramms der hessischen Landesregierung mit deutlicher Berücksichtigung der Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten.
- Erhöhung des Stellenanteils der Kriminalpolizei von 18,9 % auf stellenweise 26 %.
- Anhebung der Sätze für Dienste zu ungünstigen Zeiten (DUZ).
- Anhebung des Leichengeldes auf 11 €, das auch mehrfach täglich ohne monatliche Höchstgrenze ausgezahlt wird.
- Deutliche Steigerung der Mitgliederzahl des BDK Hessen.
(Foto: der neue Landesvorsitzende Dirk Peglow bei seiner Antrittsrede)
In der sich anschließenden Beratung wurden seitens der Delegierten unter anderem folgende Beschlüsse gefasst, deren Umsetzung in den kommenden 4 Jahren angestrebt wird:
- Erhöhung des Stellenanteils der Kriminalpolizei (mindestens 30% in allen hessischen Präsidien).
- Einrichtung von Kriminaldauerdiensten in allen hessischen Präsidien.
- Eingruppierung aller kriminalpolizeilichen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in die Besoldungsstufe A 11.
- Beibehaltung des Direkteinstieges zur Kriminalpolizei.
- Verbesserung der Aus- und Fortbildung im Bereich der Übernahme von Beamtinnen und Beamten von der Schutz- zur Kriminalpolizei.
Eine inhaltliche Schwerpunktsetzung bot die ausgerichtete Fachveranstaltung zum Thema „Einbruchskriminalität“ mit den Vortrag von Dirk Lüer vom BDK-Bezirksverband Nordhessen und des Bundesvorsitzenden André Schulz. Diese stellten die Täterstrukturen reisender Banden, wie auch die notwendigen Bekämpfungsstrategien dar und erläuterten die aktuell bestehenden Schwachstellen sowohl im polizeilichen wie auch im justiziellen Bereich.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass den im Jahre 2015 in Hessen registrierten 11.595 Wohnungseinbruchsdiebstählen vor allem folgende Maßnahmen entgegengesetzt werden müssen:
- Einstufung des Einbruchs als Verbrechenstatbestand.
- Aufnahme des Einbruchsdiebstahls als Katalogtat für eine Telefonüberwachung nach § 100 a StPO.
- Erweiterung der rechtlichen Grundlagen für die Genehmigung längerfristiger Observationen und der Erhebung von Verkehrsdaten.
- Einführung einer bundesweiten Datenbank zur Abfrage verfahrensrelevanter Daten (Stichwort PIAV; Polizeilicher Informations- und Analyseverbund).
- Zentralisierung sowohl polizeilicher- wie auch staatsanwaltschaftlicher Ermittlungseinheiten unter besonderer Berücksichtigung der Landeskriminalämter.
- Einführung einheitlicher Qualitätsstandards bei der Sachbearbeitung.
- Stärkung der Präventionsarbeit.
Die Umsetzung der oben aufgeführten Forderungen wird zu einer Verbesserung der Aufklärungsquote in diesem Deliktsbereich führen, die in Hessen im Jahre 2015 bei 21,6 Prozent lag.
(Foto: Der neue Landesvorsitzende Dirk Peglow im Gespräch mit dem hessischen Innenminister Peter Beuth.)