Presseerklärung: Parallelstrukturen und fehlende Konsequenz

08.06.2020

Innenausschuss verhandelt Gesetzentwurf zum Polizeibeauftragten: BDK fordert klareres Berichtswesen und Pflichten für den Senat

Der Landesvorsitzende des BDK Berlin, Daniel Kretzschmar, zum Gesetzentwurf zur Einführung eines Bürger- und Polizeibeauftragten:

„Wir haben keine Zweifel an der Integrität der bisher in Straf- und Disziplinarangelegenheiten ermittelnden Kolleginnen und Kollegen. Gleichsam erkennen wir die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an, die für Ermittler bei Vorwürfen gegen Polizeihandlungen eine hierarchische sowie institutionelle Unabhängigkeit von den betroffenen Polizistinnen und Polizisten fordert. Deshalb stehen wir Überlegungen offen gegenüber, die diesem Anspruch gerecht werden.
Dem vorgelegten Gesetzentwurf fehlt es dafür an Konsequenz, da er in der Institution eines Polizeibeauftragten lediglich Parallelstrukturen ohne straf- und disziplinarrechtliche Mandatierung aufbaut. Weiter überzeugt es nicht, dass ein partnerschaftliches Verhältnis nur zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei, nicht jedoch mit der übrigen Verwaltung gestärkt werden soll. Auch fehlen klare Bestimmungen zur Sicherung der Anonymität von Petentinnen und Petenten, insbesondere aus der Polizei, oder erkennbare Handlungsfolgen für den Senat, gerade wenn der Beauftragte systembedingte oder strukturelle Mängel feststellt.

Der BDK hält eine Orientierung bei der Ausgestaltung an dem im Vereinigten Königreich eingeführten Independent Office for Police Conduct (IOPC) für angebracht. Dabei wollen wir insbesondere den Fokus auf das Berichtswesen richten, das sogenannte „lessons learned“ (Lektion gelernt) und „issues solved“ (Problem gelöst) beinhalten soll. Insbesondere „issues solved“ muss einen Bericht des Senats zu den ergriffenen Gegenmaßnahmen erfordern. Damit würden systembedingte und strukturelle Mängel unzweifelhaft dokumentiert und konsequent bis zur Abstellung weiterverfolgt. Es bietet sich aus unserer Sicht an, die Behörde auch durch eine andere Namensgebung aus dem überbordenden Beauftragtenwesen abzuheben, wir schlagen daher den Titel ‚Zentrale Ombudsstelle für Verwaltungs- und Polizeiverhalten (ZOVuP)‘ vor.“

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