Polizistenmorde in Kusel
30.11.2022
Der BDK, Landesverband Rheinland-Pfalz, begrüßt das Urteil des Landgericht Kaiserslautern wegen Mordes, insbesondere die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Dieses Urteil ist schon aufgrund der außerordentlich hohen Brutalität und Kaltblütigkeit der Tatbegehung mehr als nachvollziehbar. Wir hoffen, dass dieser Verfahrensausgang insbesondere den Angehörigen der Ermordeten, aber auch unseren Kolleginnen und Kollegen hilft, einen Abschluss zu finden oder zumindest zur Ruhe zu kommen. Der offensichtliche und fast schon peinliche Versuch der Verteidigung die Fakten zu entstellen bzw. die Schuld umzukehren, ist gescheitert.
Hinsichtlich des Mitangeklagten hat das Gericht festgestellt, dass er an den beiden Morden nicht direkt beteiligt war. Das Verhalten nach der Tat ist ein wichtiger Aspekt im Schuldstrafrecht. Der Antrag der Staatsanwaltschaft aufgrund eines umfangreichen Geständnisses und Hilfe bei der Tatklärung im Sinne einer „Kronzeugenregelung“ von Strafe wegen Jagdwilderei abzusehen war daher wichtig.
Nicht geklärt hat dieses Verfahren, wie viele Mitwisser der Wildereien es im Vorfeld der Tat gab. Damit bleibt auch offen, wer alles wusste, dass da ein brandgefährlicher Mann nachts in den Wäldern unterwegs ist.