Polizisten schützen! #update
30.03.2020
Laut Aussage der Pressestelle des Ministeriums sind zum jetzigen Zeitpunkt alle Polizeivollzugsbeamten mit der erforderlichen Anzahl an Schutzmasken ausgerüstet. Es wurden bisher 7.700 Schutzmasken ausgegeben. Weitere Beschaffungsmaßnahmen sind eingeleitet. Die Verteilung an die Einsatzbeamtinnen und -beamten obliegt den Polizeibehörden und der Fachhochschule der Polizei. Handlungshinweise zur Verwendung von Schutzausstattung wurden in der Landespolizei bekanntgegeben. Danach soll nach Lagebeurteilung bei unmittelbarem Kontakt zu krankheitsverdächtigen Personen (siehe RKI Flussschema) ein Schutz der Atemwege durchgeführt werden (FFP 2 Maske). Hierbei ist primär dem Erkrankten die Maske aufzusetzen, zur Sicherheit auch den in unmittelbarer Nähe befindlichen Personen.
Aus Sicht des BDK reicht das nicht aus. Einsatzbeamte sollten immer, wenn sie mit Bürgern in Kontakt treten entsprechende Atemschutzmasken tragen. Zum einen um sich selber zu schützen aber auch, um nicht selber ungewollt Verbreiter des Corona-Virus zu werden.
#maskeauf