Polizeiliche Kriminalstatistik Sachsen 2018: Der Bund Deutscher Kriminalbeamter warnt vor voreiligen Schlussfolgerungen
05.04.2019
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der erfassten Straftaten um 44.340 Taten auf 278.796 Straftaten zurückgegangen. Somit weit unter dem 300-tausend Grenzwert, der in den zurückliegenden Jahren immer zu verzeichnen war. Damit liegt der Freistaat Sachsen im Wesentlichen im Bundestrend. Eine Entwicklung, die sich nicht von selbst einstellt. Dieses Ergebnis spricht für eine leistungsbereite und leistungsfähige Polizei. Es gelingt der sächsischen Polizei immer besser, auf spezielle Erscheinungsformen und Begehungsweisen zu reagieren.
Details sind der beigefügten Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums zu entnehmen.
Eine erfreuliche Entwicklung. Dennoch sind die Ergebnisse etwas zu relativieren. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Momentaufnahme und spiegelt nur einen – wenn auch wesentlichen – Teilbereich der Kriminalitätsbelastung wider. Zu beachten ist hier das nicht immer gegebene Anzeigeverhalten bei bestimmten Deliktsfeldern und die Erfassungsmodalität der Statistik, die nicht alle Fassetten des Kriminalitätsaufkommens beinhalten bzw. registrieren. Und die in der PKS dargestellten Belastungen sind durchweg bekannt gewordene Anfälle, das Problem des Dunkelfeldes bleibt hier gänzlich außen vor.
Die Zunahme im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität ist zum Teil erklärbar. Die verstärke Kontrolldichte der Polizei in der Verfolgung dieser Delikte zeigen Wirkungen.
Bedenklich und in der Ausrichtung kriminalpolizeilicher Anstrengungen zu beachten ist die Zunahme im Bereich der politisch motivierten Kriminalität. Wenn auch ein leichter Rückgang zum Vorjahr zu verzeichnen ist, bewegt sich der Anfall mit der Zunahme um 6 Prozent in einem hohen Bereich. Delikte der politisch motivierten Kriminalität sind ungeachtet ihrer Ausrichtung schädlich für den Rechtsstaat. Hier ist anzusetzen.
Es wäre deutlich verfrüht, im Ergebnis der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 über eine wie immer gesehene Trendwende zu spekulieren. Keinesfalls können diese Ergebnisse dienen, um über Änderungen der Fortentwicklung der sächsischen Polizei, über eine Abkehr vom Stellenaufwuchs und der materiellen Ausgestaltung nachzudenken.
Es sind weiterhin hohe Belastungen der sächsischen Polizei zu prognostizieren. Die Anforderungen durch das Straftatenaufkommen werden weiter steigern. Der zu leistende Ermittlungsaufwand wird durch die Digitalisierung und neuer Kommunikationsformen sowie der überregionalen Begehungsweisen deutlich zunehmen.
Die aus Kreisen der Opposition im Sächsischen Landtag aufgeworfenen These, in der Bewertung der Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 über das Erfordernis eines zeitgemäßen Polizeirecht neu befinden zu müssen, geht am Thema weit vorbei. Diese Statistik stellt die Kriminalitätsbelastung im zeitlichen und im Ländervergleich dar. Das Polizeirecht sichert die Handlungsfähigkeit der Polizei im Bereich der Gefahrenabwehr. Zwei gänzlich unterschiedliche Rechtsgebiete und nur bedingt im Zusammenhang zu betrachten. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang eben auf die Zunahme bei den Delikten der politisch motivierten Kriminalität. Gerade diese Phänomene haben starke Bezüge zum Rechtsgebiet des Gefahrenabwehrrechtes.
Es gilt, die Maßnahmen zur Stärkung des Rechtsstaates konsequent weiterzuführen.