Polizeigewerkschaften verhindern Teilnahme des BDK an Tarif-Sondierungsgesprächen
30.01.2019
Zum 17. Januar 19 hatte die Behördenleitung die GdP, die DPolG und den BDK zu Sondierungsgesprächen in Bezug auf die anstehenden Tarifverhandlungen ins Präsidium eingeladen. Hierbei sollte auf Basis vertrauensvoller Zusammenarbeit erörtert werden, wie sich mögliche Arbeitskampfmaßnahmen auf die Behörde auswirken würden.
Gleich zu Beginn der Gespräche erhoben GdP und DPolG die Forderung, nur ohne den BDK und ansonsten gar nicht zu verhandeln. Der BDK sei schließlich nicht tariffähig i.S.d. §2 Tarifvertragsgesetzes (TVG).
Würde die Gesprächsleitung die Anwesenheit des BDK bei den Gesprächen dennoch aufrechterhalten, würden GdP und DPolG geschlossen die Gespräche platzen lassen.
Weder der Hinweis, dass es sich nicht um Tarifverhandlungen handele, sondern „nur“ um Sondierungsgespräche, noch die Erinnerung daran, dass die Teilnahme des BDK bei gleichem Anlass in der Vergangenheit, zuletzt vor zwei Jahren, durch die genannten Gewerkschaften als unproblematisch angesehen wurde, konnte die Vertreter von GdP und DPolG umstimmen.
Der BDK nimmt daher zur Kenntnis, dass die Notdienstplanungen für den Fall der Beteiligung an Streiks mithin allein durch GdP und DPolG gewährleistet werden und BDK-Mitglieder davon folgerichtig ausgenommen sind.
Das geänderte Verhalten der Gewerkschaften hängt offenbar damit zusammen, dass immer mehr Tarifbeschäftigte feststellen, dass sie beim BDK Gehör finden, auf Verständnis stoßen, ein entsprechendes Engagement erleben und sie folgerichtig Mitglied werden.
Der BDK ist damit auf dem besten Weg zur Tariffähigkeit.
Der BDK appelliert gleichwohl an alle Interessenvertretungen, die vorhandenen Fähigkeiten zu bündeln und gemeinsam zum Wohle der Beschäftigten einzusetzen!