Polizeidirektion Lüneburg verstößt gegen das Neutralitätsgebot
16.06.2017
Der erstaunte Leser der Haus- und Hofpostille „Polizei-Nachrichten für die Polizeidirektion Lüneburg“ konnte in der Ausgabe 06/2016 auf zwei Seiten (S. 16 und 17) lesen, dass eine Gewerkschaft einen neuen Bezirksvorsitzenden hat. Dem BDK lagen Informationen dazu vor, dass diese Berichterstattung wohl aus dem „Stab“ initiiert worden sein soll. Die Beschwerdestelle beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport hat nun auf eine Intervention des BDK Niedersachsen klargestellt,
„die Form der Berichterstattung überschreitet die Grenzen der gebotenen Neutralität“.
Leider sei der Artikel unaufgefordert übermittelt und versehentlich, ohne weitere inhaltliche Prüfung, dem üblichen Layout angepasst und in die Zeitschrift übernommen worden. Dieses Versäumnis sei auch bei einer abschließenden Qualitätskontrolle nicht bemerkt worden.
Der BDK stellt dazu fest:
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dies ist nicht das erste Organisationsversagen im Hinblick auf die gebotene Neutralität (Was ist eigentlich mit der kostenlosen Werbung in den „Polizei-Nachrichten“ für diese Gewerkschaft und deren jährlichen „Polizeiball“ in Lüneburg?)
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wir verstehen Qualitätskontrolle anders
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in anderen Polizeidirektionen übermitteln sogar Polizeipräsidenten Einladungen zu Gewerkschaftsveranstaltungen via E-Mail
Wir bleiben wachsam und bedanken uns für die vielfältigen Hinweise aus der Organisation zu diesem Themenfeld.
Der geschäftsführende Landesvorstand