"Polizeibeschäftigte" - Umbenennen reicht nicht...

20.06.2019

Der BDK begrüßt die Initiative zur Umbenennung der Tarifbeschäftigten in der Polizei in Polizeibeschäftigte. Wichtig ist aus unserer Sicht aber auch eine rechtliche Absicherung der Tätigkeiten der Polizeibeschäftigten. Wir haben daher den Innensenator angeschrieben und die dringend erforderlichen Rechtsanpassungen vorgeschlagen.
"Polizeibeschäftigte" - Umbenennen reicht nicht...

Ein Auszug:

Zum einen wäre eine Beschäftigtengruppe, die der sogenannten Tarifbeschäftigten im Ermittlungsdienst (TBiE), im Sinne des §5 (2) ASOG neu in die PDieVO aufzunehmen. Erfreulicherweise werden seit geraumer Zeit wieder TBiE in die Polizei eingestellt, so dass deren Bestand weiter anwächst und zur dringend gebotenen Entlastung des Vollzuges herangezogen werden kann.

Die PDieVO muss überdies um weitere Paragrafen ergänzt werden, weil sonst wichtige Tätigkeiten einer rechtlichen Grundlage entbehren. Es handelt sich klassisch um Aspekte des ASOG Berlin, der StPO und dem OWiG (soweit die TBiE zur Erteilung von Verwarnungen ermächtigt sind / §57 OWiG):  ASOG Bln: § 18 (Ermittlung, Befragung, Datenerhebung, § 21 Identitätsfeststellung, § 28 Datenabfragen, Datenabgleich, § 42 Datenverarbeitung; StPO: § 98c Datenabgleich, § 163 (1), S.2. Datenerhebung, § 163 b (1), S. 1 Identitätsfeststellung, § 438 Datenspeicherung und Weiterverarbeitung; OWiG: § 46 (1)  i.V.m. § 163 (1), S 2 StPO Datenerhebung, § 46 (1) i. V. m. § 163b (1), S. 2 StPO Identitätsfeststellung. 

Die bereits in der aktuellen Fassung der PDieVO abgebildeten Befugnisse der Tarifbeschäftigten im Objektschutz (TB OS) – (ex- „Wachpolizei“) beschränken sich auf Identitätsfeststellungen nach § 21 ASOG Bln. Diese Begrenzung ist angesichts der geänderten Sicherheitslage (Objektschutz auch vor Terrorgefahren) nicht mehr zeitgemäß und bedarf dringend der Erweiterung um die Befugnis des Datenabgleichs nach § 28 ASOG Bln.

Einer Erweiterung der Befugnisse bedarf es auch für die Tarifbeschäftigten im Sicherheits- und Ordnungsdienst (TB SOD). Deren Aufgaben und Befugnisse wären durch Ergänzungen rechtlich abzusichern, damit auch diese Datenabfragen und Datenabgleich vornehmen können.

Nur so kann die dringend erforderliche rechtliche Absicherung der wertvollen Aufgaben der genannten Beschäftigtengruppen erreicht und eine echte Entlastung des Vollzuges vollzogen werden.

Für Rückfragen steht unser tarifpolitischer Sprecher, Ronald Pötter, jederzeit unter Tel.: 01590 4008275 zur Verfügung.

 

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