Polizeibeauftragte:r nun auch in Mecklenburg-Vorpommern – Forderungen des BDK erfüllt
11.03.2021
Dass die Stelle einer oder eines Polizeibeauftragten beim Bürgerbeauftragten und nicht beim Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern angegliedert wird, ist nach unserer Auffassung nur folgerichtig und konsequent.
Der BDK Mecklenburg-Vorpommern ist sich zudem sicher, dass diese Gesetzesänderung zu einer nachhaltigen Stärkung einer objektiven und ehrlichen Kommunikationsstruktur in der Polizei führen kann. Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen, dass sich entsprechende Vorbehalte gegenüber einer oder einem Polizeibeauftragten nicht bewahrheitet haben. Weiterhin ist zu erwarten, dass sich durch die Gesetzesänderungen die Arbeitszufriedenheit und damit die Motivation der Mitarbeiter:innen innerhalb der Landespolizei erhöhen wird, strukturelle Mängel, Fehlentwicklungen, Verletzungen von Rechtsstaatlichkeit, Fehlverhalten in Einzelfällen frühzeitiger und effektiver erkannt werden können und damit die Akzeptanz der Bürger:innen in die Polizeiarbeit steigern wird.
Wir begrüßen, dass die Eingaben zur Landespolizei ebenfalls im Bericht des Folgejahres wiederzufinden sind, da Transparenz nur gut sein kann. Wir denken außerdem, dass das Instrument, die Rechtsgrundlagen und die Möglichkeiten einer oder eines Polizeibeauftragten in der Aus- und Fortbildung bzw. im Studium von Polizeibeamt:innen an der Fachhochschule in Güstrow in den Lehrplänen verankert und vermittelt werden sollte.
Inwieweit die gesetzlichen Grundlagen tatsächlich ausreichend sein werden, wird sich erst noch zeigen. Dass die oder der Polizeibeauftragte nicht für Bürger:innen ansprechbar sein soll, ist zu hinterfragen. Trotzdem sind wir hoch erfreut, dass es in dieser Hinsicht trotz zahlreicher Kritiker zu einem politischen Umdenken gekommen ist, zu dem auch wir beitragen konnten.
Damit ist eine zentrale Forderung des BDK Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich erfüllt.
Der geschäftsführende Landesvorstand