Polizei heute – „Ein Bein im Grab und das andere im Knast“

28.09.2018

BDK Verband Bundespolizei zur Strafanzeige gegen Dr. Dieter Roman
Polizei heute – „Ein Bein im Grab und das andere im Knast“

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/strafverteidiger-zeigt-bundespolizei-chef-an-15636859.html

Berlin, 28.09.18 - Die vermutliche Vergewaltigung und Tötung von Susanne F. durch den abgelehnten irakischen Flüchtling Ali B. stellt eine schwere Straftat dar, deren Verfolgung und Ahndung besonders intensive Anstrengungen der Strafverfolgungsbehörden verlangt. Die Rechtsprechung und der Strafverfolgungsanspruch des Staates werden durch parallele Rechtssysteme in ethnisch abgeschotteten Bevölkerungskreisen, die sich einer eigenen Rechtsprechung unterwerfen, konterkariert.

Dabei handelt es sich nicht um einige wenige versteckte Kompensationsgeschäfte, es handelt sich um offene, im vollem Tageslicht erkennbare "Parallelgesellschaften", die viel zu lange als kulturelle Eigenart geduldet oder sogar gefördert wurden.

Angehörige der Sicherheitsbehörden und selbst Rettungsdienste sind immer wieder Situationen ausgesetzt, in denen sie um ihre Gesundheit oder gar ihr Leben fürchten müssen. Selbst bei geringfügigen Sachverhalten oder niederschwelligem Einschreiten kommt es immer häufiger vor, dass sich Einsatzkräfte plötzlich einer größeren Menschenmenge mit Migrationshintergrund gegenüberstehen, die durch Wort und Tat das Einsatzgeschehen zu beeinflussen oder zu verhindern suchen. Hier erwarten die Einsatzkräfte und die Bevölkerung zu Recht, dass der Staat seine Handlungsfähigkeit und sein Gewaltmonopol bewahrt und konsequent durchsetzt. Dazu gehört natürlich auch die konsequente Verfolgung von schweren Straftaten, wie der Mord an Susanne F.

Der Bundespolizeipräsident Dr. Roman hat zwar möglicherweise eine juristisch vorwerfbare Handlung begangen, doch hat er in jedem Fall etwas Bewundernswertes getan. Er hat dem Opfer seine Würde und den Angehörigen und vermutlich dem Großteil der Bevölkerung das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unseres Staates zurückgegeben. Und er hat noch etwas getan, Dr. Roman hat einmal mehr gehandelt. Er hat zweifellos sorgfältig abgewogen und dann eine Entscheidung getroffen. Punkt.

Das wird jetzt einer juristischen "Nachprüfung" unterzogen und könnte im Fall einer Verurteilung, einen bitteren Geschmack hinterlassen, wie damals der "Folterfall Magnus Gäfgen" oder der immer noch schwelende Fall "Sami A.