Polizei heute – „Ein Bein im Grab und das andere im Knast“
28.09.2018
Berlin,
28.09.18 - Die vermutliche Vergewaltigung und Tötung von Susanne F. durch den
abgelehnten irakischen Flüchtling Ali B. stellt eine schwere Straftat dar,
deren Verfolgung und Ahndung besonders intensive Anstrengungen der
Strafverfolgungsbehörden verlangt. Die Rechtsprechung und der
Strafverfolgungsanspruch des Staates werden durch parallele Rechtssysteme in
ethnisch abgeschotteten Bevölkerungskreisen, die sich einer eigenen Rechtsprechung
unterwerfen, konterkariert.
Dabei handelt es sich nicht um einige wenige versteckte Kompensationsgeschäfte,
es handelt sich um offene, im vollem Tageslicht erkennbare
"Parallelgesellschaften", die viel zu lange als kulturelle Eigenart
geduldet oder sogar gefördert wurden.
Angehörige der Sicherheitsbehörden und selbst Rettungsdienste sind immer wieder
Situationen ausgesetzt, in denen sie um ihre Gesundheit oder gar ihr Leben
fürchten müssen. Selbst bei geringfügigen Sachverhalten oder niederschwelligem
Einschreiten kommt es immer häufiger vor, dass sich Einsatzkräfte plötzlich
einer größeren Menschenmenge mit Migrationshintergrund gegenüberstehen, die
durch Wort und Tat das Einsatzgeschehen zu beeinflussen oder zu verhindern
suchen. Hier erwarten die Einsatzkräfte und die Bevölkerung zu Recht, dass der
Staat seine Handlungsfähigkeit und sein Gewaltmonopol bewahrt und konsequent
durchsetzt. Dazu gehört natürlich auch die konsequente Verfolgung von schweren
Straftaten, wie der Mord an Susanne F.
Der Bundespolizeipräsident Dr. Roman hat zwar möglicherweise eine juristisch
vorwerfbare Handlung begangen, doch hat er in jedem Fall etwas Bewundernswertes
getan. Er hat dem Opfer seine Würde und den Angehörigen und vermutlich dem
Großteil der Bevölkerung das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unseres
Staates zurückgegeben. Und er hat noch etwas getan, Dr. Roman hat einmal mehr
gehandelt. Er hat zweifellos sorgfältig abgewogen und dann eine Entscheidung
getroffen. Punkt.
Das wird jetzt einer juristischen "Nachprüfung" unterzogen und könnte
im Fall einer Verurteilung, einen bitteren Geschmack hinterlassen, wie damals
der "Folterfall Magnus Gäfgen" oder der immer noch schwelende Fall
"Sami A.