Pläne zur Besoldungsanpassung: Der Senat will einfach nicht...
13.05.2019
Der Senat hat eine Vorlage erarbeitet, wonach in Folge des Tarifabschlusses TV-L in diesem Jahr auch die beamteten Beschäftigten mehr Gehalt bekommen sollen.
Das ist grundsätzlich zu begrüßen, deshalb fällt es schwer die Vorlage komplett abzulehnen, obwohl sie aus Sicht des BDK schlicht eine Unverschämtheit und Fortführung der Missachtung der berechtigten Belange der beamteten Beschäftigten des Landes Berlins darstellt. Im Einzelnen:
a) Besoldung und Versorgung:
Seit Jahren werden die Beschäftigtenvertretungen, allen voran der BDK mit André Grashof nicht müde, auf die verfassungswidrige (weil: zu niedrige)Besoldung und damit einhergehende schlechte Versorgung der beamteten Beschäftigten des Landes Berlin auf dem Rechtsweg hinzuweisen. Allein diese Notwendigkeit, mit rechtlichen Schritten gegenüber dem Dienstherrn, eine angemessene Alimentation einzufordern, ist im Hinblick auf das Fürsorgeprinzip bemerkenswert.
Nun handelt der Senat in als „stoisch“ zu bezeichnender Konsequenz, in dem er auf einen eigenen Beschluss aus Mai 2018 (!) verweist und erst knapp ein Jahr später ein Gesetzesvorhaben vorlegt, das einen bekannt zeitlichen Vorlauf in Anspruch nehmen wird und eine Umsetzung wieder unnötig verzögert. Allein diese Verzögerung wäre vermeidbar gewesen und hätte eine weitere Benachteiligung der Betroffenen abgemildert. Nun mit Wirkung zum April (Umsetzung wahrscheinlich erst im September) das umzusetzen, was zum Januar umzusetzen gewesen wäre, ist, außer mit Gleichgültigkeit, nicht zu erklären.
Eine Erhöhung um 4,3% ist eben nicht die Erhöhung um 1,1% des Länderdurchschnitts, weil bereits einige Länder auf das Tarifergebnis bezogen, auch zum Januar 2019 rückwirkend, Erhöhungen beschlossen haben (z.B. Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg). Insofern ist der Länderdurchschnitt höher als 3,2% und auf diesen wären die 1,1% Erhöhung draufzusatteln.
Die Feststellung, dass keine Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg zu erwarten sind, kann nur deklaratorischen Charakter haben. Denn Brandenburg bezahlt auch nach der geplanten Berliner Erhöhung besser und bietet Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes attraktivere Bedingungen.
b) Zulagen:
Die In §2 genannten „Erhöhungen“ der Mehrarbeitsvergütungen sprechen in ihrer kaum
wahrzunehmenden Marginalität von wenigen €-Cent-Beträgen für sich.
Sie unterstreichen die Auffassung des BDK, dass eine Wertschätzung der Landesbeschäftigten über finanzielle Anreize im Öffentlichen Dienst des Landes Berlins durch den Senat nicht erwünscht ist.