Sicherheitswirtschaft reduziert Piratenangriffe – Warum nicht das staatliche Gewaltmonopol?

13.05.2013

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) meldet in seiner Pressemitteilung vom 03.05.13 einen erheblichen Rückgang von Piratenangriffen durch den verstärkten Einsatz von privaten Sicherheitskräften auf Seeschiffen. Er beruft sich dabei auf Zahlen des Internationalen Schifffahrtsbüros (IMB). Die Anzahl der deutschen Reedereien, die inzwischen private bewaffnete Sicherheitsdienste einsetzen, sei stetig gestiegen.
Sicherheitswirtschaft reduziert Piratenangriffe – Warum nicht das staatliche Gewaltmonopol?
Staatliches Gewaltmonopol

Zunächst ist der verzeichnete Rückgang im Interesse der Sicherheit der Besatzungen, ihrer Schiffe sowie deren Fracht zu begrüßen. Wenn im Inland bewaffnete Sicherheitsunternehmen Werttransporte auf der Straße schützen, könnte man geneigt sein, die Sicherung deutscher Schiffe auf internationalen Seehandelsrouten ähnlich gelassen zu sehen. Schließlich scheint es zurzeit keine andere Lösung zu geben.

Die vorherige politische Debatte führte wieder einmal vor Augen, wie sehr sich unser Staat zum Teil selbst im Weg steht: mit Verfassungsbedenken, Zuständigkeitsfragen, Kompetenzgerangel sowie dem mangelhaften Willen, die Ressourcen polizeilicher und militärischer Kräfte effektiv zu bündeln. Das lösen andere Demokratien pragmatischer – ohne in die Diktatur zu taumeln.

Wo staatliche Akteure nicht agieren können oder dürfen, können private Sicherheitsdienste eine Alternative sein. Das ist nicht einmal neu, aber wo sind die Grenzen? Dort wo private Unternehmen überfordert sein könnten, muss wiederum der Staat handlungsfähig sein – mit der Fähigkeit die zeitgemäß-erforderlichen, rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen - ohne unsere rechtsstaatlichen Grundsätze über Bord zu werfen.

„Private“ und staatliche Institutionen können sich durchaus sinnvoll ergänzen, aber die Grenzen müssen klar definiert sein und jeder Partner hat sich auf sein eigentliches Aufgabenfeld zu konzentrieren. Als Beweis wird an dieser Stelle der erfolgreiche Einsatz der Flugsicherheitsbegleiter angeführt. Der Staat kann und darf sein Monopol zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben nicht aufgeben! Das trifft auch auf Schiffen unter deutscher Flagge seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres zu.

Zumindest scheint die private Sicherheitswirtschaft ihren Beschäftigten mehr Wertschätzung entgegenzubringen als mancher Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst. Der Hinweis auf den

„immer ... interessanteren Arbeitsmarkt für
ausscheidende Soldaten und Polizisten“

verhallt ggf. nicht ungehört. Ungenügendes Entgegenkommen der Dienstherren aller Bundesländer in Tarif-/Besoldungsfragen sowie bei Dienstposten-Anhebungen könnten ggf. auf manchen bisherigen Staatsdiener einen gewissen Anreiz ausüben, künftig Schutzinteressen der deutschen Wirtschaft auf internationalen Handelswegen zu sichern. Der Bedarf, dass „man zwingend auf ehemalige deutsche Soldatinnen und Soldaten angewiesen“ sei, kommt deutlich zum Ausdruck. Der BDSW schätzt insbesondere deren „besondere Expertise und praktische Erfahrungen für die Abwehr und Minimierung von Gefahren in In- und Ausland.“ Abschließend heißt es: "Dieses Potenzial gilt es, im Interesse der deutschen Volkswirtschaft besser und verstärkt zu nutzen." Dieser kaufmännische Aspekt wirft die nuancierte Frage auf, ob die „Wirtschaft des Volkes“ oder das „Volk der Wirtschaft“ gemeint ist. „Private“ sind eben nur für diejenigen da, die sie sich leisten können.

#Ein Satz erregt die besondere Aufmerksamkeit des rechtsstaatlich geprägten Strafverfolgers: „Verfehlungen einzelner Soldaten dürften nicht vom wesentlichen ablenken.“ Der Blick für's Wesentliche ist auch ein polizeilicher Grundsatz, der aber nicht ausschließt, dass einzelne Verfehlungen geprüft und ggf. geahndet werden, wenn sie nachweislich vorliegen. So wird es wohl auch gemeint gewesen sein...