Personalratswahlen 2020 – Wahlanalyse Teil 2 – Örtliche Personalräte

20.12.2020

Die zweite Wahlanalyse für die neuen örtlichen Personalräte der Polizei Baden-Württemberg.
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Während die Ergebnisse der HPR-Wahlen am Wahltag zuerst ausgezählt werden mussten, erhöhte sich die Spannung bei den örtlichen Kandidatinnen und Kandidaten. Die Ergebnisse standen meist am Wahlabend dann noch in unterschiedlicher Schnelligkeit fest. Zwischenzeitlich haben sich die örtlichen Personalräte ebenso konstituiert, wie der Hauptpersonalrat. 

Der BDK Baden-Württemberg besteht derzeit aus den 13 Bezirksverbänden in den regionalen Polizeipräsidien und den Verbänden Einsatz/Spezialeinheiten sowie dem LKA BW (der IM BW, PTLS und HfPol sowie das LfV BW mitbetreut). 

Für die Wahlen im örtlichen Bereich oblag die Entscheidung bei den einzelnen Bezirksverbänden ob sie Koalitionen eingehen und wenn ja mit wem. So haben sich in der Regel Kooperationen mit der DPolG ergeben, einmal mit der GdP (PP Offenburg) und in einem Fall trat der BDK mit einer eigenen Liste an (PP Mannheim). Zwei Bezirksverbände beschlossen ohne Gewerkschaftsunterstützung auf freien Listen zu kandidieren (PP Konstanz und PP Ulm). Leider sind wir nicht in allen Präsidien mit eigenen Kandidatinnen und Kandidaten angetreten. Natürlich haben wir dafür Verständnis, da die dienstlichen Herausforderungen gerade in der aktuellen Zeit und bei der Personallage sehr groß sind. Und nicht jede/jeder möchte Personalratsarbeit machen, das ist klar. In aller Regel bedeutet Personalratsarbeit zusätzliche Arbeit, wenngleich das LPVG dafür eine Freistellung von der originären Arbeit vorsieht. Nicht überall wird darauf angemessen Rücksicht genommen (oder kann Rücksicht genommen werden, so fair wollen wir sein), insbesondere bei denjenigen, die keine Freistellung haben oder eine Teilfreistellung, stapelt sich dann schonmal die Arbeit zusätzlich. Hier könnte sich der Dienstherr einmal Gedanken darüber machen, ob nicht mindestens in Höhe der landesweiten Freistellungs-VZÄ ein entsprechender personeller Ausgleich im Stellenhaushaltsplan geschaffen werden sollte. Denn es ist so, mindestens die vollfreigestellten Kolleginnen und Kollegen fehlen an ihrer originären Stelle und die Arbeit der temporär Freigestellten muss nachgearbeitet werden. 

Doch nun zurück zur Analyse: Das Konzept die genannte Entscheidung im örtlichen Bereich zu treffen, hat sich aus Sicht des geschäftsführenden Landesvorstands bewährt. 

In fast allen Präsidien, in denen der BDK alleine oder als Partner angetreten ist, haben wir direkte Mandate in den Personalräten erreicht. Eine Ausnahme ist leider das PP Reutlingen, hier ergibt die Analyse jedoch erstens, dass es knapp war und zweitens, dass aufgrund der örtlichen Begebenheiten eine sehr starke alternative Liste („Gemeinsame Liste“) zur Wahl angetreten ist. Knapp war es zudem in Mannheim für unsere Tarifsprecherin Dominique Möbius im Tarifbereich, ihre gute Stimmenanzahl ging im D’Hondt-Verfahren unter. 

Wir haben unser Wahlergebnis im Vergleich zu den letzten Personalratswahlen 2014 nochmals verbessert und haben nun 18 Personalrätinnen und Personalräte, die direkt gewählt worden sind. Dazu kommen nochmals fast zehn Kolleginnen und Kollegen, die in den ersten Ersatzrängen gelandet sind. Rechnet man hierzu noch die vier Kolleginnen und Kollegen, die in den Präsidien Ulm und Konstanz für die Kripo angetreten sind und BDK-Mitglieder sind (daran ändert ja nun auch das Antreten auf einer freien, alternativen Liste nichts), sind wir in der kommenden Amtszeit bei fast 30 Mandaten landesweit (Ersatzmitglieder werden regelmäßig, teilweise bereits im nächsten Jahr in die Räte nachrücken aufgrund von Pensionierungen oder Dienststellenwechseln etc.) vertreten. 

Bei den konstituierenden Sitzungen wurden mehrere Personalrätinnen und Personalräte in Vorstände gewählt. Im Landeskriminalamt BW hat BDK-Landesvorsitzender Steffen Mayer mit einer sehr erfolgreichen Kooperation zwischen DPolG und BDK den Personalratsvorsitz übernommen. Wichtiger ist aber, dass jedes direkt gewählte Mitglied und jedes Ersatzmitglied Verantwortung übernommen hat und dies auch in der kommenden Amtszeit bis 2025 tun wird. 

Ein kleines Dankeschön an alle Kandidierenden ist beschlossen und in Vorbereitung – Corona verzögert leider auch hier die Umsetzung, so dass es bis Weihnachten nicht mehr reicht. 

Fazit: Aus Sicht des geschäftsführenden Landesvorstands ein sehr gutes Ergebnis für den BDK Baden-Württemberg im Wahljahr 2020. Wir wollen und werden die Kolleginnen und Kollegen in den Personalräten weiterhin mit Rat und Tat unterstützen – der BDK ist auch hier eine starke Berufsvertretung, die den Rücken stärkt. Sobald (wieder) möglich, werden wir zur ersten Personalrätekonferenz der Amtszeit 2020-2025 laden und freuen uns auf eine rege Teilnahme. In der aktuellen Amtszeit sollte es uns dann auch einmal gelingen eine solche Personalrätekonferenz gemeinsam mit mindestens den Kolleginnen und Kollegen der DPolG auf die Beine zu stellen. Dafür haben wir nun ja ein paar Jahre Zeit.