Personalratswahlen 2020 verschoben!
24.04.2020
Der hessische Landtag hat am 24. März 2020 ein Gesetz zur Verschiebung der Personalratswahlen 2020 beschlossen. Die für den 11. bis 15. Mai 2020 vorgesehenen Personalratswahlen in Hessen wurden zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben. Spätester möglicher Wahlzeitraum ist nach dem
Gesetz im Mai 2021. Das Gesetz ermächtigt des Hessische Ministerium des Innern und für Sport den Zeitraum für die Neuwahlen der Personalvertretungen durch Rechtsverordnung festzulegen.
Im Gesetz ist auch geregelt, dass die Amtszeit der am 1. Mai 2020 im Amt befindlichen Personalvertretungen über den 31. Mai 2020 hinaus verlängert wird, bis zur Wahl einer neuen Personalvertretung, längstens bis zum 31. Mai 2021.
Weiterhin sind mit dem neuen Gesetz bis zu den Neuwahlen Beschlüsse des Personalrats auch wirksam sind, wenn sie mittels Umlaufverfahren oder elektronischer Abstimmung der erreichbaren Mitglieder erfolgt sind. Das Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Der BDK Hessen begrüßt die Verschiebung der Personalratswahlen. Die aktuelle Situation ist nicht geeignet für eine ordentliche Wahl. Hoffen wir, dass sich die Situation schnell normalisiert und eine neue Wahl eingeleitet werden kann.