Personalrat wählen - besser
13.02.2020
Bereits die Gründung des BDK vor über 50 Jahren war das Ergebnis der Notwendigkeit, die vielfältigen Arbeitsbedingungen innerhalb der Polizei gegenüber dem Arbeitgeber deutlich zu machen, auch Minderheiten zu vertreten - eben auch die Beschäftigten in der Kriminalitätsbekämpfung.
So sehr auch eine schlagkräftige Einheitsgewerkschaft attraktiv erscheinen mag - sie berücksichtigt notwendigerweise zuerst Mehrheitsinteressen. Gerade bei wichtigen Gremien wie einer Personalvertretung ist niemandem damit gedient, wenn Beratung und Entscheidung in der Vorstandssitzung einer Gewerkschaft erfolgt - nur offene Diskussion und Abwägung aller Argumente berücksichtigt unterschiedliche Bedürfnisse. Soviel wie möglich gemeinsam - aber Differenzen gehören auf den Tisch.
Und wer kennt die Bedürfnisse der in kriminalpolizeilichen Bereichen Beschäftigten genauer als die Vertreter des BDK und kann sie ohne Kollision mit Mehrheitsinteressen klar formulieren? Da fällt die Wahlentscheidung doch leicht:
BDK – Irgendwie besser
Matthias Karsch
Landesvorsitzender