Personalmangel bei Strafverfolgern – und immer noch weiter so?

06.10.2017

Vor einigen Tagen berichteten einige Regionalzeitungen, dass immer weniger Haftstrafen durch Richter im Nordosten ausgesprochen würden und die Zahl der Inhaftierten im Nordosten bei etwas mehr als 900 liege
Personalmangel bei Strafverfolgern – und immer noch weiter so?

Vor kurzem stellte die Landtagsfraktion DIE LINKE in MV fest, dass bei den Staatsanwaltschaften ein nicht unerheblicher Personalmangel herrscht und dadurch die Ermittlungen in die Länge gezogen werden und Prozesse später beginnen.

Uns als Berufsvertretung der kriminalpolizeilich Beschäftigten wundern diese Meldungen nicht. Nicht nur bei der Polizei oder speziell bei der Kriminalpolizei grassiert der Personalmangel, sondern auch bei anderen Organen der Strafverfolgung. Schuld scheinen nach unserer Auffassung falsche oder finanzpolitisch orientierte Vorgaben und Berechnungsgrundlagen zu sein, die leider die tatsächlichen Erfordernisse der kriminalistischen bzw. juristischen Sachbearbeitung nicht vollumfänglich berücksichtigen.

Dabei sind die von der Links-Fraktion aufgezeigten Folgen auch logisch herzuleiten. Zu wenig Personal verlängert schon die Bearbeitungszeit im Ermittlungsverfahren bei der Polizei und verhindert vermutlich so manche Aufklärung von Straftaten mit zunächst unbekannten Tätern. Wenn dann auch die Staatsanwaltschaften nicht ausreichend über Zeit und Personal für Anklagen oder Haftprüfungen verfügen, muss sicherlich das eine oder andere Verfahren eingestellt oder gegen eine Geldauflage eingestellt werden. Und wenn dann von den Staatsanwaltschaften weniger Verfahren zur Anklage an die Gerichte gelangen, werden wohl auch weniger Täter verurteilt und die Zahl der Haftstrafen verringert sich.

Die Reduzierung der Anzahl von Polizeidienststellen und Gerichten wurde zu einem erheblichen Teil mit der sinkenden Bevölkerungsrate begründet. Dabei wächst seit mindestens fünf Jahren die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern stetig und das nicht nur wegen des höheren Flüchtlingsaufkommens. Es scheint uns folglich mehr als angebracht und eigentlich zwingend erforderlich, über die Personalbemessung bei Polizei und Justiz sachlich und ohne finanzielle Zwänge zu entscheiden. Eine Bemessung nach festgelegten Pro-Kopf-Quoten bedenkt lediglich die Quantität. Da aber alle Verfahren unterschiedliche Qualitäten, Schwierigkeiten und Inhalte aufweisen, führt eine Mitarbeiterzuordnung nach Fallzahlen mit Sicherheit nicht zum richtigen Ergebnis.

Wir hoffen wie immer auf Einsicht bei den Verantwortlichen und bieten wiederum unsere Mitarbeit bei der Lösung der gravierendsten Personalprobleme an.

 

Ronald Buck