Patientensicherheit erhöhen!
16.07.2021
Mehrfach haben wir aufgezeigt, dass die Novellierung des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes im Jahr 2019 in dieser Form die Patientensicherheit nicht ausreichend verbessert. Nach Bekanntwerden der Mordserie des ehemaligen Krankenpflegers Nils Högel gab es einen Parlamentsauftrag Grundlagen zu schaffen, um Tötungsdelikte besser erkennen zu können.
In der Sitzung des Rechtsausschusses am 02.09.2020 sowie in Stellungnahmen zuvor wurden Schwachstellen des neuen Gesetzes aufgezeigt und Vorschläge zu Verbesserungen gemacht. Insbesondere haben wir aufgezeigt, dass eine qualifizierte Leichenschau durch qualifiziertes Personal die Grundlage für eine Verbesserung des bisherigen Systems sein muss.
Nach wie vor halten wir diese Qualifizierung in Verbindung mit einer Plausibilitätsprüfung gerade bei Todesursachenfeststellungen in Krankenhäusern für dringend notwendig und favorisieren das sogenannte „Delmenhorster bzw. Oldenburger Modell“.
Herr Staatssekretär Scholz sah in seiner Antwort vor dem Rechtsausschuss am 23.06.2021 keine Notwendigkeit zu einer erneuten Reform. Er sagte: „Die Aufdeckung von Tötungsdelikten ist nicht Gegenstand der Leichenschau, sondern Aufgabe von Staatsanwaltschaft und Polizei“.
Damit verkennt er komplett den Sinn der Leichenschau und auch die geltenden Beschlüsse der Gesundheits- und Justizministerkonferenz.
Wir fragen uns, ob diese Aussage und die Ablehnung von Qualifizierung auch vom Innen- und vom Justizministerium getragen werden. Was sagen die Parteien in Niedersachsen dazu?
BDK und Interdisziplinäres Fachforum Rechtsmedizin werden sich weiter für eine bessere Patientensicherheit einsetzen! Wir brauchen lösungsorientierte Handlungen und Entscheidungen und keine Erklärungen, warum Änderungen nicht machbar sind.
Stephan Schriever
Stellv. Landesvorsitzender
BDK Landesverband Niedersachsen
Prof. Dr. Michael Birkholz
Ehrenpräsident
Interdisziplinäres Fachforum Rechtsmedizin e.V.
-> Link: http://interfafo.de/