Parlamentarischer Abend des BDK in Berlin

22.06.2017

Für den 20. Juni 2017 hatte der Bund Deutscher Kriminalbeamter am Sitz der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin zum Parlamentarischen Abend geladen, um gemeinsam mit Innenpolitikern zentrale Fragen der Inneren Sicherheit vor dem Hintergrund der anstehenden Wahlen zum neuen Bundestag zu diskutieren.
Parlamentarischer Abend des BDK in Berlin

Wie immer bei bevorstehenden Wahlen hatte der BDK zuvor seine Wahlprüfsteine an die im Bundestag vertretenen Parteien versandt, um die Standpunkte der Parteien zur bestehenden Sicherheitsarchitektur abgleichen zu können. Dazu hatte der BDK-Bundesvorsitzende den Text der Einladung dann auch mit den treffenden und prägnanten Worten: „Die Innere Sicherheit ist nicht alles, aber ohne Innere Sicherheit ist alles nichts.“ begonnen. Unter der Schirmherrschaft des Vorsitzenden des Bundestags-Innenausschusses, MdB Ansgar Heveling, und der Moderation des Journalisten Werner Sonne stellten zunächst die geladenen Vertreter von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linken und FDP ihre – den meisten Anwesenden sicherlich bekannten – Auffassungen zur Gestaltung der Inneren Sicherheit in der Bundesrepublik vor.

Zunächst konnte bei der ersten Diskussionsrunde ein erfreulicher Konsens bei allen beteiligten Innenpolitikern festgestellt werden. Alle Politiker sprachen sich angesichts

der geschilderten oder bekannten Probleme, die sich um oder aus dem Föderalismus entwickeln, für eine engere Bund-Länder-Kooperation der Sicherheitsbehörden aus. Der BDK-Bundesvorsitzende ergänzte und belegte diese Forderungen aus der Politik mit dem Hinweis auf die teils inkompatiblen IT-Systeme der Länderpolizeien oder den inhaltlich oft voneinander abweichenden polizeilichen Gesetzen zur Gefahrenabwehr. Dazu gesellen sich noch die unterschiedlichen Formen der Aus- und Fortbildung bei den Polizeien des Bundes und der Länder. Benötigt werden fachorientiert und nach einheitlichen Standards ausgebildete zukünftige Kriminalistinnen und Kriminalisten.

Eine zweite Diskussionsrunde verlief dann etwas weniger harmonisch im Hinblick auf die Meinungsäußerungen. Die eingeladenen Fachleute aus der Bundespolitik vertraten bei der Frage der weiteren Ausgestaltung von Telekommunikationsüberwachungen bzw. deren Angleichung an die teilweise rasante Entwicklung von Messengerdiensten wie „WhatsApp“ stark abweichende Auffassungen. Die Abstufungen entsprachen dabei wohl nicht zufällig auch den

gegenwärtigen oder anzunehmenden zukünftigen Konstellationen im Bundestag. So unterstützten die Vertreter der schwarz-roten Großen Koalition eine Einbeziehung von Messengerdiensten in die Maßnahmen der Überwachung der Telekommunikation, während die Opposition die rechtlichen Voraussetzungen für eine Überwachung und Aufzeichnung beispielsweise von „WhatsApp“ nicht als gegeben sehen. Der Bundesvorsitzende André Schulz stellte abschließend klar, dass sich die Kriminalistinnen und Kriminalisten stets auf der Seite des geltenden Rechts sehen und hierbei jedoch eine fortlaufende Annäherung des geschriebenen Rechts an die Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts wünschen.

Während der letzteren Diskussion bekamen die Teilnehmer des BDK auch einen kleinen und natürlich nicht abschließenden Einblick in die Rede- und Streitkultur des Bundestages. Insbesondere bei der Erörterung der Überwachung von „WhatsApp“ wurden die Redebeiträge hitziger und nicht in jedem Fall formvollendet bestritten oder hingenommen. Dank der souveränen Gesprächsführung von Herrn Sonne wurden allerdings teils kontroverse Meinungen letztlich immer im Focus der demokratischen Meinungsbildungskultur betrachtet, was diese Veranstaltung zu einem interessanten, kurzweiligen und besonderen politischen Auftritt unter dem besonderen Blickwinkel der kriminalistischen Berufsvertretung werden ließ.