BMI lehnt erneut P30-Reservemagazin ab

30.01.2011

Das BMI verweist in seiner jüngsten Ablehnung der BDK-Forderung nach einem Reservemagazin auf einige Besonderheiten der MFE, auf die hier aus taktischen Gründen nicht näher eingegangen werden soll.
BMI lehnt erneut P30-Reservemagazin ab

Im Hinblick auf die  Amoklagen in Winnenden und Lörrach wird seitens des BMI auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verwiesen. Er verlange einen umsichtigen, restriktiven Schusswaffengebrauch, mithin einen ökonomischen Munitionseinsatz. Gerade dieser dokumentiere den verantwortungsbewussten Umgang der Polizei mit der Schutzverpflichtung für das Leben der (i.d.R. unbeteiligten) Bevölkerung.

Der BDK hatte argumentiert, dass gerade zur Abwehr dieser erheblichen Gefahren höhere Munitionskapazitäten erforderlich sind, um sich selbst und unbeteiligte Dritte wirksam schützen zu können. Mit der bekräftigten Ablehnung eines Reservemagazins wird den betroffenen Polizeivollzugsbeamten nichts anderes übrig bleiben, als bei ggf. längeren Schusswechseln ihre 15 Patronen „ökonomisch“ zu verwenden.

Laut Schusswaffenstatistik sei gegen Personen jeweils nur ein Schuss abgegeben worden, gegen Tiere durchschnittlich 1,8 Schuss. Auch damit sei ein zweites Magazin nicht begründbar.

Bei Terror- oder Amoklagen wird mehr als eine Patrone erforderlich sein. Die Amoktäterin in Lörrach musste z. B. mit 17 Patronen gestoppt werden; dürfte statistisch aber eher irrelevant sein. Tiere, die Terroranschläge, Amoktaten oder sonstige Gewaltverbrechen begehen, sind dem BDK bisher nicht bekannt geworden.

Jede Bundespolizeidirektion könne, bei begründetem Bedarf einen Antrag auf Ausstattung mit Reservemagazinen stellen (z. B. in besonderen Sicherheitslagen etc.). Warum begründeter Bedarf? Haben wir nicht längst besondere Sicherheitslagen?

Der primäre Einsatzwert der Maschinenpistole sei aus polizeilicher Perspektive vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht die größere Magazinkapazität. Vielmehr ergebe sich der höhere einsatztaktische Wert der Maschinenpistole aus der größeren Präzision und Reichweite gegenüber der Pistole, sowie der Möglichkeit durch kurze, präzise Feuerstöße die Mannstoppwirkung zu erhöhen. Dies könne nicht durch ein Reservemagazin für die P30 erreicht werden.

Richtig. Der BDK wies auch lediglich darauf hin, dass ein Reservemagazin für die P 30 die Munitionskapazität einer Maschinenpistole wenigstens zum Teil kompensiert, ohne deren taktischen (primären) Vorzüge vernachlässigen zu wollen.

Auch die abschreckende Wirkung einer Maschinenpistole in Zeiten besonderer Bedrohung sei nicht zu unterschätzen.
Leider wird auch die Bevölkerung dadurch verunsichert. Haben wir also doch schon eine „besondere Sicherheitslage“?

Nach einsatztaktischer Abwägung hatte sich das Bundesministerium des Innern entschieden, die Bundespolizei mit der neuen, außerordentlich leistungsfähigen und funktionssicheren Dienstpistole vom Typ P 30Y 2 der Firma Heckler & Koch auszustatten; grundsätzlich ohne Reservemagazin. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses haben dem auch die Personalvertretungen zugestimmt.

Der BDK begrüßte ausdrücklich die Beschaffung der neuen Waffe. Die Personalvertretungen setzen sich dagegen mehrheitlich aus anderen Gewerkschaften zusammen. Die kritiklose Zustimmung, ohne Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der PVB gebührend zu berücksichtigen, ist bedauerlich.

 

Artikel vom 11.11.2009
Forderung nach Reservemagazin