OVG Rheinland-Pfalz zur Aberkennung des Ruhegehalts wegen Vertretens von Reichsbürger-Gedankengut
11.03.2022
Leitsätze: Das Urteil liegt nicht im Volltext vor.
Auszug aus der Pressemitteilung „Einer Lehrerin, die sich im Ruhestand gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt, indem sie das mit ihrer Verfassungstreuepflicht nicht zu vereinbarende Gedankengut der sog. Reichsbürgerbewegung verinnerlicht und aktiv nach außen getragen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen. Dies entschied der für Landesdisziplinarsachen zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die ehemalige Beamtin stand bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2006 als Lehrerin im Dienst des klagenden Landes. Etwa zehn Jahre später tätigte die Ruhestandsbeamtin in zwei von ihr veröffentlichten Büchern sowie in mehreren Schreiben an Behörden Äußerungen, die Gegenstand der vom Land Rheinland-Pfalz erhobenen Disziplinarklage sind. Die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier hat der ehemaligen Beamtin das Ruhegehalt aberkannt, weil sie sich im Ruhestand aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt habe. Dabei könne dahinstehen, ob sie der sog. Reichsbürgerbewegung angehöre, da die ihr vorgehaltenen Äußerungen jedenfalls szenetypisch und inhaltlich gezielt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien.“
Fundstelle(n):
- Justiz Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung Nr. 5/2022: „Aberkennung des Ruhegehalts einer pensionierten Lehrerin wegen Vertretens von „Reichsbürger“-Gedankengut“
- Besprechung auf Beck Aktuell, 23.03.2022: „Lehrerin bekommt wegen "Reichsbürger"-Gedankenguts kein Ruhegehalt mehr“