OVG Rheinland-Pfalz mit abweichender Meinung zur isolierten Angreifbarkeit einer amtsärztlichen Untersuchungsanordnung
29.10.2020
29.10.2020
Vorbemerkung: Der Beschluss aus Rheinland-Pfalz entfaltet zunächst für BW keine unmittelbare Wirkung. Weiterhin zu beachten ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe Beitrag zum Beschluss 2 VR 5.18 vom 14.03.2019) und des VGH Baden-Württemberg (siehe Beitrag zum Beschluss 4 S 2269/19 vom 13.01.2020).
Leitsätze: keine vorhanden.
Wir greifen auf die Vorschau des u. a. Artikels auf beck.de (beck-aktuell, Heute im Recht) zurück: „Ein Beamter kann eine amtsärztliche Untersuchungsanordnung zur Feststellung seiner Dienstfähigkeit nicht nur im Rahmen des Verfahrens gegen die nachfolgende Zurruhesetzungsverfügung inzident gerichtlich überprüfen lassen, sondern auch isoliert angreifen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden. Es weicht damit von der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ab.“
Fundstelle(n):
- OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss im Volltext auf openjur.de
- Beck-Aktuell, Heute im Recht: „Beamter kann amtsärztliche Untersuchungsanordnung isoliert angreifen“, 18.11.2020
- Artikel auf Haufe.de: „Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung möglich“, 01.12.2020