OVG NRW zu Entlassung eines Polizeianwärters wegen Kontakte in das Rockermilieu

25.11.2020

OVG NW, Beschluss vom 25.11.2021, Az. 6 A 3742/19. Schlagworte: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf Polizeidienst charakterliche Eignung beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht Abstandsgebot persönliche Kontakte in das Rockermilieu Bandidos
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Leitsatz: Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Kommissaranwärters, der sich mit seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen charakterlicher Eignungsmängel wendet. 

Ergänzung Haufe: „Pflegt ein Polizeianwärter Kontakte ins Rockermilieu, gilt er als charakterlich ungeeignet und kann deshalb aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen ließ die Berufung gegen ein entsprechendes Verwaltungsgerichtsurteil nicht zu.“ 

 

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