OVG NRW zu Entlassung eines Polizeianwärters wegen Kontakte in das Rockermilieu
25.11.2020
OVG NW, Beschluss vom 25.11.2021, Az. 6 A 3742/19. Schlagworte: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf Polizeidienst charakterliche Eignung beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht Abstandsgebot persönliche Kontakte in das Rockermilieu Bandidos
Leitsatz: Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Kommissaranwärters, der sich mit seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen charakterlicher Eignungsmängel wendet.
Ergänzung Haufe: „Pflegt ein Polizeianwärter Kontakte ins Rockermilieu, gilt er als charakterlich ungeeignet und kann deshalb aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen ließ die Berufung gegen ein entsprechendes Verwaltungsgerichtsurteil nicht zu.“
Fundstelle(n):
- Justiz NRW, Entscheidung im Volltext
- Besprechung auf Haufe, 10.02.2022: „Entlassung eines Polizeianwärters wegen enger Kontakte ins Rockermilieu“