OVG NRW mit zwei Entscheidungen zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und dienstrechtlichen Konsequenzen
22.02.2022
Leitsätze: in beiden Entscheidungen wurden keine Leitsätze formuliert.
Haufe Online berichtet:
„Im ersten Fall hatte ein Beamter auf Probe einer Kollegin unaufgefordert seine Vorlieben geschildert und ihr die Nachahmung nahegelegt. Bei den Schilderungen blieb es nicht. Er gab seiner Kollegin unaufgefordert einen Kuss und berührte sie gegen ihren Willen. Die sofortige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe durch die vorgesetzte Dienststelle ließ nicht lange auf sich warten.“
„In dem weiteren vom OVG entschiedenen Fall hatte ein Kommissaranwärter auf der Internetplattform TikTok frauenfeindliche, diskriminierende und sexistische Kurzvideos gepostet. (…) Nach Bekanntwerden des Vorfalls weigerten sich zwei Polizeivollzugsbeamtinnen, weiterhin gemeinsam mit dem Kommissaranwärter zum Dienst eingeteilt zu werden. Darauf erteilte die vorgesetzte Dienstbehörde dem Kommissaranwärter das Verbot, weiterhin seine Dienstgeschäfte auszuüben und ordnete die sofortige Vollziehung der Verbotsverfügung an.“
Fundstelle(n):
- Urteil im Volltext (Az. 1 B 174/22)
- Urteil im Volltext (Az. 6 B 1984/21)
- Besprechung der Fälle auf Haufe Online: „Sexuelle Belästigung im Beamtenverhältnis auf Probe hat dienstrechtliche Konsequenzen“