Ortung von Digitalfunkgeräten soll rechtlich zulässig werden
29.04.2014
Das Ministerium für Inneres und Kommunales bat die betroffenen Berufsverbände und ausgewählte Sachverständige um Stellungnahme zu einer Änderung des Datenschutzgesetzes NRW. Aus Gründen der Eigensicherung sowie der verbesserten Kräftekoordinierung in Einsatzlagen soll es künftig auch ohne das vorherige Einverständnis der Kolleginnen und Kollegen möglich sein, die Kräfte anhand der mitgeführten Digitalfunkgeräte zu orten.
"Die Möglichkeit, Einsatzkräfte künftig orten zu können, halten wir grundsätzlich für zeitgemäß und sachgerecht. Es dient der Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen und versetzt die Leitstellen und Polizeiführer in die Lage, ein Einsatzgeschehen besser zu koordinieren.“, resümiert der BDK-Landesvorsitzende Sebastian Fiedler.
Dennoch sollte das Innenministerium einige Punkte bedenken. So muss in bestimmten Fällen, beispielsweise bei einer Fahrt zu einem Sozialen Ansprechpartner oder zum Personalrat sowie in seltenen, speziellen Ermittlungssituationen eine Ortung zwingend unterbleiben. Zudem muss klar geregelt werden, dass für die Kolleginnen und Kollegen optisch stets erkennbar ist, ob eine Ortung stattfindet und dass eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle unzulässig ist.
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier:
2014-04-17-BDK an MIK-Stellungnahme-DSG.pdf — PDF document, 77Kb
Parlamentsdatenbank NRW: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW)