Opferschutz – Land BW richtet Opferschutzbeauftragten im Justizressort ein

07.07.2020

Nach dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz richtete die Bundesregierung die Stelle des Beauftragten für die Anliegen der Opfer und Hinterbliebenen ein. Nach Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs soll die Stelle einer Opferschutzbeauftragten/eines Opferschutzbeauftragten auch in den Ländern eingerichtet werden.
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Am Mittwoch, den 1. Juli 2020 hat Baden-Württemberg diesen Beschluss umgesetzt. Als Opferschutzbeauftragter wurde Generalstaatsanwalt a. D. Dr. Uwe Schlosser benannt, der im Justizministerium seine Arbeit aufgenommen hat.

Dr. Uwe Schlosser leitete bis zum gleichen Tag die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe und übernimmt damit das neue Amt in einem fließenden Übergang. Es handelt sich um ein Ehrenamt. Dr. Schlosser kann auf eine Geschäftsstelle mit vier Mitarbeitern zurückgreifen.

„Vorrangige Aufgabe der zentralen Anlaufstelle und des Opferbeauftragten wird die Betreuung und die Beratung von Opfern, Betroffenen und Angehörigen sowie deren Vermittlung in Hilfsangebote vom Beginn der Akutphase bis zum Abschluss der Nachsorgephase im Fall eines terroristischen Anschlages, bei Amoklagen und bei Großschadensereignissen sein.“, so die Aufgabenbeschreibung in der Pressemitteilung vom 1. Juli 2020.

Der BDK Baden-Württemberg hatte in der Vergangenheit stets einen guten Austausch mit Dr. Uwe Schlosser. Wir bedanken uns zunächst bei ihm für die über zehn Jahre als Generalstaat in Zuständigkeit für die badischen Staatsanwaltschaften im Land. Weiterhin wünschen wir ihm und seinem Team einen guten Start und alles Gute. Justizminister Guido Wolf (CDU) hat eine sehr gute Wahl getroffen.

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 (Quelle: JuM BW, links Dr. Schlosser, rechts Justizminister Wolf)

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