Online-Petition für die Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung
11.09.2019
Die damalige politische Entscheidung, die Besoldungshoheit den Bundesländern zu übertragen, hat zu einem bundesweiten, rechtlichen Unfrieden und diversen Nachteilen für die Bevölkerung geführt.
Hiergegen wendet sich die Initiative mit der eingereichten Online-Petition (Id.-Nummer 97057). Durch diese wird die Politik - der Bundestag und der Bundesrat – zur Wiedereinführung der bundeseinheitlichen Besoldung und zur Schaffung eines entsprechenden rechtlichen Rahmens aufgefordert.
Um erfolgreich zu sein, muss die Online-Petition im Zeitraum von nur vier Wochen bundesweit 50.000 Unterzeichner finden.
Über den nachfolgenden Link ist es ab sofort möglich, die Petition zu unterschreiben:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_07/_16/Petition_97057.nc.html
Zusätzliche Informationen:
- Die Petitionsstelle des Bundesrates teilte der Initiative am 26.08.19 mit: ALLE Landesregierungen erhalten die Petition zur Kenntnis, um zu entscheiden, ob sie das Thema über eine Bundesratsinitiative aufgreifen wollen.
- Die Finanzministerien Thüringen und Brandenburg sprachen sich bereits für eine bundeseinheitliche Besoldung aus (Medieninfo Nr. 77/2019 Thüringer Finanzministerium v. 05.09.19).
- Die Bundesgeschäftsführung des Deutschen Richterbundes (2018) und der Bundesvorstand des Deutschen Beamtenbundes (2015) befürworteten eine bundeseinheitliche Besoldung (https://www.lto.de/recht/justiz/j/richter-besoldung-bundeslaender-unterschiede-vergleich/ und https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/beamtenrecht-beamtenbund-fordert-einheitliche-beamtenbesoldung_144_290372.html)
- Das Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz (BesStMG) bringt die Bundesländer noch stärker in Zugzwang die Attraktivität der Besoldung zu steigern, um weitere Abwanderung zum Bund zu verhindern (Behördenspiegel August 2019)