Online Landesdelegiertentag 2020
12.08.2020
Gemäß der aktuellen Satzung des BDK Hessen, ist mindestens alle vier Jahre ein Landesdelegiertentag einzuberufen. Der letzte Landesdelegiertentag war am 16.11.2016 in Idstein. Somit ist spätestens bis 16.11.2020 ein Landesdelegiertentag abzuhalten.
Der Landesdelegiertentag ist das oberste Organ des BDK Hessen. Der Delegiertentag setzt sich aus den Mitgliedern des Landesvorstands, den Kassenprüfer und den Delegierten der Bezirksverbände zusammen. Die Delegierten werden mit einfacher Mehrheit in den Bezirksverbänden gewählt. Die Anzahl der Delegierten bestimmt sich nach Mitgliederanzahl des vor der Einberufung liegenden Monats, wobei auf jede angefangene Zahl von fünfzehn Mitgliedern ein Mandat entfällt.
Die Aufgaben des Landesdelegiertentags sind:
- Entgegennahme der Geschäftsberichte
- Beschlussfassung über Anträge
- Wahl der Landesvorsitzenden/des Landesvorsitzenden, seiner Stellvertreter, der Schatzmeister, der Schriftführer sowie der Beisitzer für jeweils vier Jahre
- Wahl der Kassenprüfer für vier Jahre
- Genehmigung der Jahresabschlüsse.
Der Landesdelegiertentag ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Delegierten anwesend ist. Spätestens sechs Wochen vor dem Termin lädt der Landesvorstand, unter Mitteilung der Tagesordnung, schriftlich ein.
Die aktuelle Satzung des BDK Hessen sieht einen Landesdelegiertentag nur in Form einer klassischen Präsenzveranstaltung vor, bei der alle Delegierten und Mitglieder des Landesvorstands in einem Raum zusammenkommen müssen.
Aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus (Covid-19) hat die Bundesregierung am 27.03.2020 ein Gesetz verabschiedet (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht), dass Erleichterungen für Vereine beinhaltet, um deren Handlungsfähigkeit während der Corona-Krise aufrechtzuerhalten. Die Sonderregelungen gelten bis zum 31.12.2021.
Hier ein Auszug aus dem Gesetz mit den Regelungen für eingetragene Vereine:
§ 5 Vereine und Stiftungen
(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.
(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen, an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.
(3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.
§ 5 des neuen Gesetzes schafft als Sonderregelung die Möglichkeit, dass gewählte Vorstandsmitglieder nach Ablauf seiner Amtszeit im Amt bleiben, längstens bis 31.12.2021, und die gesetzlichen Voraussetzungen, um auch ohne ausdrückliche Ermächtigung in der Satzung, „virtuelle“ Mitgliederversammlungen durchzuführen.
Der Landesvorstand des BDK Hessen hat in seiner online Vorstandssitzung am 19.06.2020 beschlossen, den Landesdelegiertentag 2020 am 6. November 2020 online per Videokonferenz durchzuführen. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Wahlen des Vorstands bei einer Präsenzveranstaltung in 2021 durchgeführt werden sollen und die bisherigen Vorstände bis dahin im Amt bleiben.
Die Bezirksverbände werden gebeten, falls noch nicht erfolgt, die Delegierten zu wählen und zeitnah dem Landesvorstand mitzuteilen. Die Einladungen an die Delegierten werden dann bis 24. September 2020 versandt.
Anträge zur Aufnahme auf die Tagesordnung für den Landesdelegiertentag können per E-Mail an den Landesvorstand (lv.hessen@bdk.de) übersandt werden.