Ohne Rücksicht auf Verluste - DPolG und BDK fassungslos!

16.04.2020

Hauptwahlvorstand hält am Wahltermin fest
Ohne Rücksicht auf Verluste - DPolG und BDK fassungslos!
Gemeinsam für die Bundespolizei

Berlin, 16.04.20 - In einem heute an alle Beschäftigten der Bundespolizei veröffentlichten Schreiben teilt der Hauptwahlvorstand mit, dass nach Abstimmung mit den Gesamtwahlvorständen auf Ebene der Direktionen, der Bundespolizeiakademie und des Bundespolizeipräsidiums davon auszugehen ist, dass die Wahlen vom 12.-14. Mai 2020 ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Eindrucksvoller kann man seine Distanz zur Basis nicht dokumentieren!

DPolG und BDK sind gemeinsam für die Beschäftigten, zu denen auch die Kolleginnen und Kollegen in den Wahlvorständen zählen, bis in die "Hohe Politik" marschiert, um u.a. eine Verschiebung des Wahltermins zu ermöglichen. Am 8. April 2020 hat sich das Bundeskabinett mit der Initiative von DPolG und BDK befasst. Sowohl die Wahlordnung, als auch das BPersVG sollen im Sinne unserer Initiative geändert werden und hätten damit der Weg zum Verschieben des Wahltermins in eine "Nach-Corona-Zeit" frei gemacht.

Anstatt in dieser schwierigen Zeit einmal die Interessen aller Beschäftigten im Auge zu behalten, ging es offenbar einmal mehr darum zu zeigen, wer in der Bundespolizei meint das Sagen zu haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns ist völlig klar, dass Sie alle momentan weiß Gott andere Sorgen haben, als sich mit den Personalratswahlen zu beschäftigen. Deshalb war es uns wichtig, dieses Problem anzupacken und uns für die Basis stark zu machen. 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mischke - Bund Deutscher Kriminalbeamter - Vorsitzender Verband Bundespolizei

Heiko Teggatz - DPolG Bundespolizeigewerkschaft - Bundesvorsitzender