Ohne Fleiß kein Preis!

30.11.2017

Seit Juli dieses Jahres gelten andere Vorschriften zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung - mit weitreichenden neuen Möglichkeiten, auch für Wiedergutmachung bei Opfern von Straftaten. Der BDK sieht eine Wegnahme des durch die Tat Erlangten als wichtiges Instrument der Kriminalitätsbekämpfung. Die neuen Möglichkeiten müssen intensiv genutzt werden!
Ohne Fleiß kein Preis!

Die Gesetzesänderungen hatten eine lange Vorlaufzeit - Zeit, sich darauf einzustellen. Doch da tun sich Lücken auf.

Während in der niedersächsischen Justiz ein unmittelbarer Personalmehrbedarf (auch für Aus- und Fortbildung!) erkannt und zusätzliche Stellen zum nächsten Haushalt angemeldet werden, passiert bei der niedersächsischen Polizei - nichts! Man wartet auf belastbare Aussagen zu personellen und organisatorischen Auswirkungen nach einer „Wirkungszeit“, man will zuerst ein Jahr lang „evaluieren“.

Während in der niedersächsischen Justiz eine Überprüfung der Dienstpostenbewertung bei den Staatsanwaltschaften im Hinblick auf die neuen höherwertigen Aufgaben avisiert wird, passiert bei der niedersächsischen Polizei - nichts!

Abwarten, die neuen Anforderungen ignorieren, personell „aus dem Bestand erwirtschaften“, wie soll da Vermögensabschöpfung gelingen? Fehlende Anerkennung von Wertigkeit und Wertschätzung kriminalpolizeilicher Sachbearbeitung oder schlichte Unwissenheit und Ignoranz quantitativer und qualitativer Aufgaben?

Der BDK Niedersachsen erwartet von der neuen Landesregierung, dass die Aufgabe „Vermögensabschöpfung“ auch im Bereich der Polizei kompetent angefasst wird.

 

Der Geschäftsführende Landesvorstand 

 

 

 

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