Offener Brief des Gewerkschaftsverbandes an die Entscheidungsträger im Freistaat Bayern
14.01.2021
Die Corona - Pandemie hat uns im „Würgegriff“, Maßnahmen zur Bekämpfung und damit verbundene organisatorische Eingriffe in das private und berufliche Leben der Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Bayern sind unerlässlich!
Pressekonferenzen zu den Themen Impfungen/Impfpflicht bei systemimmanenten Berufen, FFP2-Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und Ausweitung von Homeoffice gehören zum Tagesgeschäft der bayerischen, politischen Entscheidungsträger.
Ich darf Sie eindringlich bitten, in Ihre Überlegungen zum Problemlösungsprozess bei der Pandemiebekämpfung neben der Wirtschaft, Bildung und Pflegeberufen auch die Bayerische Polizei intensiv mit einzubeziehen!
Die Polizei ist ein fester Bestandteil bei der Strategie zur Virusbekämpfung. In erster Linie sind die Kolleginnen und Kollegen zur Überwachung der Einhaltung der Verordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz eingesetzt, aber auch das ganz normale Tagesgeschäft des polizeilichen Alltages geht unvermindert weiter.
Der Kontakt mit dem Bürger in jeglicher Form kann hier nicht zum Erliegen kommen. Egal ob bei der Anzeigenaufnahme, Anzeigenbearbeitung, bei Vernehmungen von Beschuldigten und Zeugen oder beim Vollzug von Haftbefehlen oder Durchsuchungsbeschlüssen, die Kolleginnen und Kollegen verrichten Ihren Dienst am Bürger.
Um die Einsatzfähigkeit der Bayerischen Polizei nach wie vor aufrecht zu erhalten, ist es unserer Meinung nach unerlässlich, sich über nachfolgende Forderungen eindringlich und lösungsorientiert Gedanken zu machen:
Konsequente Erhöhung der Homeoffice-Plätze im Tarif- und Beamtenbereich bei der Bayerischen Polizei!
Die Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung nach dem Gewerkschaftsgipfel zum Thema „Ausbau Homeoffice“,
„Der Freistaat, als größter Arbeitgeber in Bayern, wird Möglichkeiten schaffen, dass 50 % der Beschäftigten im Homeoffice arbeiten können“
Dies muss schnell und unkompliziert umgesetzt werden.
Gerade im Bereich der Kriminalpolizei bestehen Möglichkeiten, die täglich anfallende Sachbearbeitung von zu Hause aus zu erledigen.
Derzeit ist es notwendig, dass Kolleginnen und Kollegen in Flex- und Schichtmodellen arbeiten, um den Tagesdienst aufrecht zu erhalten und wegen der Ansteckungsgefahr zu trennen!
Es fehlen ausreichend FZI-Clients für Laptops, Konvertibles oder Notebooks für die Bayerische Polizei, um von zu Hause aus arbeiten zu können.
FFP2-Maskenpflicht auch bei der Bayerischen Polizei beim Parteiverkehr
Im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel ist es ab kommenden Montag Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, um die Fremd- und Eigenansteckungsgefahr weiter zu minimieren.
Der Parteiverkehr und der Bürgerkontakt bei der Bayerischen Polizei müssen nach wie vor aufrechterhalten werden.
Behördenintern besteht die Pflicht zum Tragen von Masken im Gebäudeinnenbereich und bei der Benutzung von Dienst-Kfz.
Es muss hier Sorge getragen werden, dass die Bürgerinnen und Bürger beim Behördenkontakt zum Tragen von FFP 2 Masken verpflichtet werden und es den Kolleginnen und Kollegen durch ausreichende Versorgung durch den Dienstherrn möglich ist, FFP2-Masken im täglichen Dienst zu tragen.
Impfkonzept bei der Bayerischen Polizei
Einen Impfzwang bei der Bayerischen Polizei soll es nicht geben.
Angelehnt an die Gesundheitsberufe soll durch intensive Aufklärung eine hohe Impfbereitschaft im Kollegenkreis generiert werden.
Im Rahmen des „Hop-On-Konzept“ des Bayerischen Gesundheitsministeriums und bei polizeiinternen Impfzentren soll die Möglichkeit bestehen, dass impfwillige Kolleginnen und Kollegen sich impfen lassen können.
( „Hop-On-Konzept“ ist die Möglichkeit, nicht zeitgerecht zu verimpfende Dosen des Impfstoffes Beschäftigen von Krankenhäusern, Altenheimen und Polizei zur vorzeitigen Impfung anzubieten)
Die Möglichkeit, sich in den regionalen Impfzentren impfen zu lassen, bleibt nach wie vor bestehen.
Anerkennung von Dienstunfällen bei Corona Infektionen nach Kontakt mit dem infizierten polizeilichen Gegenüber
Kolleginnen und Kollegen, die während der Ausübung des täglichen Dienstes intensiven Kontakt mit Personen haben, die nachweislich infektiös an „Corona“ erkrankt sind, und unmittelbar nach dem Kontakt erkranken, erhalten derzeit generell einen ablehnenden Bescheid bez. der Anerkennung eines Dienstunfalles.
Die lapidare Begründung der Prüfbehörde, eine Infizierung mit dem Virus durch einen privaten Kontakt könne nicht ausgeschlossen werden, ist nicht akzeptabel.
Es müssen schnellst möglich die rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung von Dienstunfällen geschaffen werden, wenn Kolleginnen und Kollegen unmittelbar nach dem „dienstlichen Kontakt mit Virusträgern“ erkranken.
Die Bayerische Polizei ist ein unverzichtbarer Faktor in der Strategie zur Pandemiebekämpfung!
Nehmen Sie bitte unsere Anregungen in Ihre tägliche Entscheidungsfindung zur weiteren Bekämpfung des Corona-Virus auf!
Mit freundlichen Grüßen
Robert Krieger
Landesvorsitzender
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Landesverband Bayern