Offener Brief und Richtigstellung des BDK Landesverband Hamburg an die Kolleginnen und Kollegen der ehemaligen EG Silvester
19.12.2016
So wird in dem Artikel angeführt, der BDK räume Fehler und
Schwächen bei den Ermittlungen ein. Das ist falsch. Thematisiert wurden lediglich die generellen Schwierigkeiten rund um den über Lichtbilder zu führenden Personen- oder Zeugenbeweis. Als Negativbeispiel wurde dazu der Umgang mit Lichtbildern
in Bremervörde angeführt.
Ferner wird in dem Interview behauptet, der BDK hielte es für ein
Armutszeugnis, dass die Beweisführung über die Bilder eines Partyfotographen gelaufen sei. Tatsächlich ist der Begriff „Armutszeugnis“ von uns im Januar 2016
ausschließlich im Zusammenhang mit der vor Silvester abgeschalteten Videoüberwachung auf der Reeperbahn und der Tatsache, dass keines der drei zu diesem Zeitpunkt pilotierten Bodycam-Teams in der Silvesternacht im Einsatz
war, verwendet worden. Dass die Polizei Hamburg zur Identifizierung der Täter damit nicht auf behördliches Bildmaterial, sondern ausschließlich auf Aufnahmen von Privatpersonen zurückzugreifen hatte, bewerteten wir damals als
„Armutszeugnis“.
Umso mehr begrüßt der BDK auch die Tatsache, dass nunmehr von den tauglichen Mitteln zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, der Videoüberwachung und den Bodycam-Teams, in der kommenden Silvesternacht auf der Reeperbahn Gebrauch gemacht werden wird.
Der Ratschlag am Beitragsende: „Man sollte einfach ein bisschen vorsichtiger sein“, denn „die Polizei kann nicht überall sein“ ist in diesem konkreten Wortlaut so nicht ergangen. Ohne die genaue Wortwahl zu erinnern, hatte der Ratschlag aber eher einen allgemeingültigen Charakter und hätte genauso gut in Bezug auf Taschendiebstähle, Wohnungseinbrüche oder den freizügigen Umgang mit
Daten im Internet gegeben werden können.
Gerne stehen wir Euch für weitere Gespräche zur Verfügung.
Jan Reinecke, BDK Landesvorsitzender