NRW Landtag schließt sich erneut BDK Forderungen an
14.11.2024
Seit Jahren steigen Straftaten, die im Zusammenhang mit IT-Geräten begangen werden. Dies wirkt sich nicht nur auf die Art und Weise der Begehung von Straftaten aus, sondern bestimmen auch das Handeln der Täter. Die Bedeutung digitaler Spuren betrifft nicht nur klassische Cybercrime-Phänomene sondern auch den Austausch von Kinderpornografie, Betrug, Hehlerei, Betäubungsmittelkriminalität, Geldwäsche und zunehmend auch den Diebstahl z.B. beim Öffnen hochwertiger Fahrzeuge.
Hinzu kommt, dass Täter während der Tatbegehung häufig Mobiltelefone bei sich tragen. Dadurch wird klar in wie vielen Ermittlungsvorgängen die Erhebung, Auswertung und Beurteilung digitaler Spuren relevant sind. Es handelt sich dabei z.B. um IP-Adressen, Bestands- und Verbindungsdaten, Logdaten, Funkzellen, digitaler Zahlungsverkehr oder Analysen von Krypto Währung. Alle kriminalpolizeilichen Bereiche sind betroffen.
KI Techniken müssen zukünftig in der kriminalpolizeiliche Arbeit genutzt werden. Technische Ausstattung, wie Tablet, Mobiltelefon, Notebook, mindestens zwei Bildschirme pro Arbeitsplatz dürfen nicht nur diskutiert werden, sondern müssen Standardausstattung der Kripo sein. Neben fachlich bezogener Software, die möglicherweise zusätzliche Ausbildung erfordern, müssen Standardanwendungen ohne große Fortbildung, quasi selbsterklärend, zu bedienen sein.
Erfreulich, dass sich der Landtag, getragen von den Regierungsparteien, erneut mit der Verbesserung der Kriminalpolizei auseinandergesetzt hat. In der Plenarsitzung vom 14.11.24 wurde ein Antrag mit dem Titel
Eine moderne Kriminalpolizei zur digitalen Kriminalitätsbekämpfung
zur Abstimmung vorgelegt.
Im Wesentlichen befasst sich der Antrag mit unseren Ausführungen und überschneidet sich erneut, deutlich, mit Forderungen des BDK NRW. Gemäß Vorlage wird der Landtag aufgefordert folgendes festzustellen:
Der Landtag stellt fest:
- Die Kriminalpolizei stellt sich den Herausforderungen der digitalen Transformation.
- Eine wirksame Bekämpfung der digitalen Kriminalität verlangt nach exzellentem Fachpersonal, moderner Ausstattung, präventiven Maßnahmen sowie einer umfassenden Unterstützung und Beratung der Betroffenen.
- Die Kriminalinspektionen mit dem Schwerpunkt Cybercrime sind ein Erfolgskonzept.
- Cybercrime kennt keine Landesgrenzen. Eine Länder- und Bundesgrenzen überschreitende Kooperation mit Ermittlerinnen und Ermittlern im Bereich Cybercrime ist deshalb Kernelement einer effektiven Bekämpfung.
- Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nichtdiskriminierung bei der Verarbeitung von Daten sind bei der Entwicklung und Anwendung von KI sicherzustellen.
- Daten- und Menschenrechtsschutz, die informationelle Selbstbestimmung, sowie die informationstechnische Integrität und Sicherheit sind der Maßstab, an dem sich Entwicklung und Anwendung von Systemen Künstlicher Intelligenz messen lassen muss.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung im Rahmen vorhandener Mittel,
- die digitalen Kompetenzen der Ermittlerinnen und Ermittler in allen Kriminalitätsphänomenen weiter auszubauen.
- hochqualifizierte Fachkräfte im Spektrum der digitalen Entwicklung durch Personalentwicklungsmöglichkeiten an die Polizei zu binden.
- eine personelle Vollbesetzung der digitalen Interventionsteams anzustreben und voranzutreiben.
- die Projekte zu den Themen Speech-to-Text, automatische Textklassifikation, Objekterkennung und Auswertung großer Datenmengen weiter zu fördern.
- die Entwicklung der kriminalfachlichen App „digitale Vernehmung“ weiterzuführen und zu prüfen, ob weitere kriminalfachliche Apps, wie z.B. zur Durchführung der Fast-ID (Identifizierung mittels Fingerabdrucks) sowie zur Durchführung einer Leichenschau, entwickelt werden können.
- Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nichtdiskriminierung stets bei der Verarbeitung von Daten sicherzustellen.
- Forschungsprojekte, die NRW dabei helfen, digitale Entwicklungen vorzudenken, auch im engen Austausch mit den Hochschulen und Universitäten sowie internationalen Partnern, weiter zu unterstützen und voranzutreiben.