Novellierung des Polizeigesetzes NRW

12.03.2013

Handyortung und Verkehrsdatenerhebung zur Gefahrenabwehr
Novellierung des Polizeigesetzes NRW
Foto: Landtag NRW/B.Schälte

Bereits während der Anhörung am 28.02.2013 im Innenministerium begrüßte der Landesvorsitzende Wilfried Albishausen den Entschluss der Landesregierung, im Polizeigesetz Nordrhein-Westfalens die Möglichkeit zu schaffen, Verkehrsdaten bei Netzbetreibern und Verantwortlichen nach dem Telemediengesetz zur Abwehr von Gefahren zu erheben. Ebenfalls soll der Einsatz des IMSI-Catchers zur Standortbestimmung eines Mobiltelefons spezialgesetzlich geregelt werden.

Damit schafft die Landesregierung SPD und Bündnis 90/Die Grünen Rechtsklarheit zur Abwehr von Gefahren für Leib oder Leben Vermisster oder suicidgefährdeter Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Des Weiteren soll im Polizeigesetz die Möglichkeit der offenen Videoüberwachung zur Verhütung von Straftaten im öffentlichen Raum um weitere 5 Jahre bis einschließlich 2018 verlängert werden.

Der BDK hat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, der noch im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden muss, vorgelegt.

Darin regt der BDK u.a. die Normierung des Einsatzes technischer Mittel zur Feststellung des jeweiligen Standortes einer Person oder eines Fahrzeuges als technische Observationshilfe bei Gefahren abwehrenden Observationen sowie die Aufgabe des Richtervorbehaltes bei der Polizeilichen Beobachtung an.

Stellungnahme-PolG-20130312.pdf — PDF document, 361Kb