Novellierung des BPOLG – Endlich im Bundestag angekommen

18.02.2021

BDK begrüßt die Initiative der GroKo, sieht jedoch erheblichen Handlungsbedarf bei der Bundespolizei
Novellierung des BPOLG – Endlich im Bundestag angekommen
leere Ränge wird es wohl bei diesem Thema eher weniger geben

Berlin, 18.02.21 - Jetzt ist er endlich da – der Entwurf zum BPOLG und er wird innerhalb und außerhalb des Parlaments intensiv diskutiert. Wir hoffen auf eine zeitnahe Umsetzung möglichst noch in dieser Legislaturperiode.

Unstrittig dürfte sein, dass die Bundespolizei weitere Befugnisse zur Kriminalitätsbekämpfung erhalten wird, die mit einem erheblichen Mehraufwand einhergehen werden. Dabei ist es unerheblich, ob es nun neue Zuständigkeiten für Raubdelikte oder Fahrausweisautomatensprengungen, Btm-/ und Waffendelikte an unseren Bahnhofs-Brennpunktinspektionen, die Verfolgungszuständigkeit beim Unerlaubten Aufenthalt, die Durchsetzung von Aufenthaltsverboten oder den Zeugenschutz geht.

Zu einer erfolgreichen Aufgabenumsetzung im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung wird in jedem Fall eine umfangreiche personelle und materielle Aufwertung erforderlich sein. Es zeichnet sich ab, dass die Novelle des BPOLG eine Zäsur für die Kriminalitätsbekämpfung ist. Wir brauchen dringend eine dafür angelegte Aus- und Fortbildung, denn die Erfordernisse der Spezialisierung werden erheblich zunehmen.

Die neuen und zusätzlichen Zuständigkeiten erfordern deutlich mehr Qualität. Für uns ist jetzt die Zeit gekommen, die Kriminalitätsbekämpfung zu stärken und einen durchgängigen K-Strang bei der Bundespolizei einzuführen. Hierfür werden wir uns mit aller Kraft einsetzen!

Aus Sicht des BDK Bundespolizei ist eine Novellierung des BPOLG dringend erforderlich und wir teilen viele der bisherigen Überlegungen. Wir müssen aber JETZT damit beginnen, die Kriminalitätsbekämpfung massiv zu ertüchtigen und endlich den „omnipotenten Allroundpolizisten-Ansatz“ in den wohlverdienten Ruhestand schicken.