Nordrhein-Westfalen - ein Schlaraffenland für Geldwäsche - Parlamentsanfrage und Antwort der Landesregierung verfehlen das Thema

02.03.2012

Düsseldorf, 02.03.2012 - Die Landesregierung in NRW hat am Mittwoch in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU große rhetorische Klimmzüge unternommen, um die dramatischen Missstände in der deutschen Geldwäschebekämpfung nicht offenzulegen.
Nordrhein-Westfalen - ein Schlaraffenland für Geldwäsche - Parlamentsanfrage und Antwort der Landesregierung verfehlen das Thema

Dass im Jahr 2010 von insgesamt ca. 2.300 Geldwäscheverdachtsanzeigen aus allen Wirtschaftsbereichen außerhalb der Banken (Versicherungsvermittler, Immobilienmakler, Güterhändler) nur 9 Geldwäscheverdachtsanzeigen erstatten wurden, hält die Landesregierung merkwürdigerweise nicht für eine „vollständig defizitäre Gesetzesumsetzung“. Stattdessen verweist sie ausgerechnet auf die dem Land gehörenden Spielbanken, die die Geldwäsche angeblich besonders gut bekämpfen. „Bei dieser Antwort rauft sich jeder Experte und Praktiker vor Verwunderung und Zorn die Haare. Hier wurden wohl versehentlich einige Fakten vergessen zu erwähnen.“ bedauert der BDK-Landesvorsitzende Wilfried Albishausen. Vergessen wurde beispielsweise der Hinweis darauf, dass in Deutschland keine funktionierende Aufsicht über den besagten „Nichtbankensektor“ existiert. Weit über 100 Aufsichtsbehörden sind in der Bundesrepublik zuständig, mal Innen- oder Wirtschaftsministerien, mal Kommunen oder – wie in NRW – die Bezirksregierungen. In der Regel gibt es diese Zuständigkeit nur auf dem Papier. Die in der Tat exzellente Arbeit des LKA NRW hilft daher zur Bekämpfung des Gesamtphänomens nur begrenzt. Vergessen wurde auch die Tatsache, dass hoch relevante Bereiche, wie die Spielhallen, überhaupt nicht im Geldwäschegesetz stehen. Ebenfalls außer Acht gelassen wurde der dramatische Einfluss der Entscheidung Schleswig-Holsteins auf ganz Deutschland, Sportwetten (Stichwort Online-Glücksspiel) freizugeben, ohne die Geldwäsche zu bedenken. Unerwähnt blieben zudem die Probleme im Hinblick auf diejenigen Gewerbetreibenden, die ihre Betriebe zur Geldwäsche nutzen, seien es Restaurants oder größere Unternehmen. Hierfür existiert bis heute überhaupt keine wirksame Bekämpfungsstrategie.

Aber auch der Fragensteller der CDU-Fraktion im NRW-Landtag hatte bei seiner vermeintlich kritischen Frage offenbar ausgeblendet, dass sich nicht nur Bundesfinanzminister Schäuble, sondern ausgerechnet seine eigene NRW-Fraktion für ein Steuerabkommen mit der Schweiz starkmacht, das kriminell erlangte Vermögen in dreistelliger Milliardenhöhe schützen und die Steuerhinterziehung und Geldwäsche der Täter amnestieren will. Die Kriminellen müssten lediglich einen kleinen Abschlag anonym nach Deutschland überweisen.

Um die Ablehnung des BDK gegen diese wohl größte Begnadigungsaktion der Nachkriegsgeschichte vorzutragen und auf eine Verbesserung der deutschen Defizite im Kampf gegen inkriminiertes Vermögen hinzuwirken, hat Sebastian Fiedler vom NRW-Landesvorstand des BDK im Auftrag des Bundesvorstandes bereits im Dezember bei Minister Dr. Schäuble und in der vergangenen Woche beim Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz, dem NRW-Finanzminister Dr. Walter-Borjans vorgesprochen. Darüber hinaus befindet sich der BDK in stetem Austausch und Schulterschluss mit der Deutschen Steuergewerkschaft NRW und weiteren Berufs- und Fachverbänden.

„Wir werden nicht nachlassen, auf diese Missstände bei der Bekämpfung der Schwerstkriminalität hinzuweisen und Verbesserungen einzufordern. Jedes Jahr werden in Deutschland die Kriminellen um 50 Milliarden Euro reicher und mächtiger - ob Mafia, Rocker oder Wirtschaftskriminelle. Wir schauen nur zu. Schönreden hilft da nicht.“ resümiert Wilfried Albishausen nüchtern.

Rückfragen bitte an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter –

Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.

Sebastian Fiedler

0152-53 61 39 81

 

Quellen:

Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-4135.pdf

Stellungnahme des BDK zur Novelle des Geldwäschegesetzes:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a07/anhoerungen/2011/065/Stellungnahmen/05-Bund_Dt__Kriminalbeamter.pdf

Stellungnahme des BDK zum Spielhallengesetz Schleswig-Holstein:

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/3600/umdruck-17-3604.pdf