Noch eine Polizei des Bundes?

23.02.2008

Die GDP-Forderung nach einer "Bundesfinanzpolizei" weist in die falsche Richtung und greift zu kurz. Der BDK setzt sich dagegen für eine optimierte Bündelung aller kriminalpolizeilichen Kräfte des Bundes ein.
Noch eine Polizei des Bundes?

Anlässlich der aktuellen Steuerhinterziehungen durch zum Teil prominente Beschuldigte und der zunehmenden Armut in sozial schwachen Bevölkerungsgruppen ist es tatsächlich geboten, die "Kriminalpolizei des Zoll" zu stärken. Sie sollte sich aber nicht zu einer weiteren eigenständigen Institution entwickeln:

In Deutschland sind immer noch ca. 36 Behörden für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zuständig. Allein auf Bundesebene ermitteln insbesondere das BKA, der Zoll  und die kriminalpolizeilichen Dienstzweige der Bundespolizei nebeneinander her. Eine zusätzliche Bundesbehörde aus den Reihen des Zoll würde das kontraproduktive Nebeneinander noch verstärken.

Die Arbeitsgruppe Sicherheitsarchitektur des BDK Verband Bund hat festgestellt, dass nach den öffentlich einsehbaren Bearbeitungszuständigkeiten des BKA, der Bundespolizei und des Zoll doppelt oder gar dreifach an den gleichen Kriminalitätsformen gearbeitet wird. Damit richten sich die Maßnahmen zwangsläufig zum Teil gegen die selben Tätergruppen, allerdings nur aus dem jeweiligen Zuständigkeitsblickwinkel.

Gemeinsame Ermittlungen werden bestenfalls über umständliche Kooperationsformen oder gar durch Zufall initiiert.

Potentielle Synergien, die nicht nur kriminaltaktisch, sondern auch haushaltspolitisch sinnvoll wären, können so nicht freigesetzt werden.

Die Verteilung der Bundeskompetenzen auf mehrere eigenständige Behörden dient weder einer besseren juristischen und parlamentarischen Kontrolle noch einer professionellen Aufgabenwahrnehmung. Sie erscheint eher wie eine Art von Gewaltenteilung innerhalb der Exekutive. 

Die gesetzlichen Aufgabenzuweisungen bei der Strafverfolgung durch den Bund gehören in eine "Kriminalpolizei des Bundes", in der sich alle Zuständigkeiten widerspiegeln müssen, die kein "Kompetenzgerangel" kennt, die administrativen, logistischen und finanziellen Aufwand verringert und die über die gemeinsamen personellen und materiellen Ressourcen verfügt.

Der BDK hat seine Vorschläge dem Bundesministerium der Finanzen bereits im letzten Jahr vorgestellt und ist gerne bereit, den konstruktiven Dialog fortzuführen.