Neuordnung Familienzuschlag NRW
02.05.2021
Das Bundesverfassungsgericht hatte in zwei Beschlüssen vom 4. Mai 2020 festgestellt, dass sowohl die "Grundbesoldung" im Land Berlin (2009 bis 2015), als auch die in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 bis 2015 (hier die gewährte Besoldung ab dem dritten Kind) verfassungswidrig war.
In den Beschlüssen werden die beiden Länder aufgefordert verfassungskonforme Regelungen zu treffen. Jetzt liegt ein Gesetzesentwurf vor.
Erhöhung der Zuschläge zum 01.01.2021
Die jetzt vorgelegte Neufassung der Besoldungsordnung sieht deutliche Erhöhung des Familienzuschlags vor. So steigt der Familienzuschlags für das dritte zu berücksichtigende Kind ab der Besoldungsgruppe A 9 von bisher 402,69 Euro auf 807,15 Euro.
Der Gesetzentwurf regelt überdies auch die Nachzahlungsansprüche für den Zeitraum ab 2011. Voraussetzung für eine Nachzahlung ist, dass jährlich ein entsprechender Widerspruch gegen die Höhe der Zuschläge erhoben wurde.
Der BDK hatte nicht nur Rechtsschutz in erstrittenen Urteilen gewährt, sondern in der Vergangenheit seinen Mitgliedern entsprechende Musteranträge zur Verfügung gestellt.