Neues von der Beihilfe: Festbeträge für Arzneimittel sind zulässig (noch…!)

05.01.2016

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Land Berlin seinen Beamten zu Recht die Kosten von Medikamenten nur noch anteilig anhand der Höhe von Festbeträgen erstattet. Die Festbeträge berechnen sich nach dem billigsten Medikament aus der Gruppe mit vergleichbaren pharmazeutischen Wirkstoffen.
Neues von der Beihilfe: Festbeträge für Arzneimittel sind zulässig (noch…!)

 

Auf der Internetseite des Berliner Landesverwaltungsamtes wurde heute folgende Information verbreitet:

 

Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Land Berlin seinen Beamten zu Recht die Kosten von Medikamenten nur noch anteilig anhand der Höhe von Festbeträgen erstattet. Die Festbeträge berechnen sich nach dem billigsten Medikament aus der Gruppe mit vergleichbaren pharmazeutischen Wirkstoffen. Das Land Berlin übernimmt die Festbeträge aus der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die Klage eines im Ruhestand befindlichen Berliner Beamten abgewiesen, der eine Kostenerstattung für ein Medikament begehrte, das teurer als der Festbetrag war. Der Pensionär berief sich auf Unverträglichkeiten. Das Gericht bestätigte die Geltung der Festbeträge für die Krankenbeihilfe von Berliner Beamten und verneinte im Einzelfall eine unzumutbare Härte. Der Pensionär muss den Differenzbetrag von ca. 32 Euro selbst tragen.
Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
OVG 7 B 13.15 – Urteil vom 9. Dezember 2015

 

Der BDK hierzu: Wir sind weiterhin anderer Auffassung, werden daher den endgültigen Ausgang des Verfahrens aufmerksam verfolgen und weisen in diesem Zusammenhang auf unseren erstklassigen Mitgliederrrechtsschutz hin.

 


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