Neues Rechtsgutachten zum Spannungsfeld Dienstreisen und Arbeitszeit
16.02.2020
HSI-Schriftenreihe, Band 31. Ulrich Preis und Katharina Schwarz: „Dienstreisen als Rechtsproblem“. In Böckler Impuls 02/2020: „Dienstreisen sind Arbeit“. Bund-Verlag, 2020.
In der Praxis kommt es häufiger zu der Fragestellung, inwiefern Dienstreisen als Arbeitszeit zu werten sind. Ulrich Preis und Katharina Schwarz beleuchten diese Fragestellung in einem Gutachten und kommen zu einer rechtlichen Einschätzung, die erwartungsgemäß arbeitnehmerfreundlich ausfällt.
Auszüge aus dem Fazit des Rechtsgutachtens:
- „Arbeitszeit ist die Zeit, während der Arbeit im Sinne des Arbeitsrechts erbracht wird. Arbeit in diesem Sinne ist eine unselbstständige, fremdbestimmte, fremdnützige Tätigkeit, die auf Weisung oder Vertrag beruht.“
- „In Bezug auf die Dienstreisezeit ergibt sich somit, dass diese als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitsrechts zu werten ist. Sie ist also nicht nur im Grundsatz vergütungspflichtig, sondern zählt überdies für die Wahrung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und ist im Rahmen der Mitbestimmungsrechte des § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG zu berücksichtigen.“
- Arbeits- und Tarifverträge bieten die Möglichkeiten Regelungen zu einer pauschalisierten Abgeltung von Dienstreisezeiten zu treffen, „wobei die Angemessenheitsgrenze in Höhe von 12,5 % der regulären Arbeitszeit zu ziehen ist“
Externe Links:
- Hugo-Sinzheimer-Institut (HSI), HSI-Schriftenreihe, Band 31.