Neues Polizeigesetz – Brandenburgische Landesregierung verpasst den Absprung!
30.10.2018
Die Landesregierung zementiert damit den bundesweit bestehenden Flickenteppich bei der vorbeugenden Bekämpfung der Organisierten Kriminalität als auch bei der Terrorismusbekämpfung.
Der BDK-Landesvorsitzende, Riccardo Nemitz (45), erklärt dazu: „Mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf hatte Minister Schröter einen soliden Vorschlag auf den Tisch gelegt. Hiervon ist bedauerlicherweise nach regierungsinternem Geeiere und Gefeilsche unterm Strich nicht mehr viel übrig geblieben. Uns interessiert nicht, wer im konkreten Einzelfall welche Maßnahme wegestrichen hat. Es interessiert uns, was für ein Gesetz uns an die Hand gegeben wird.“
So sind aus dem ersten Entwurf Maßnahmen wie beispielsweise die Onlinedurchsuchung, die elektronische Fußfessel oder die Schleierfahndung weggefallen bzw. deutlich aufgeweicht worden.
Nemitz appelliert an die Landesregierung, doch noch einmal das Gesetz anzupacken und nachzubessern. Parallel ist die Landesregierung gut beraten, auch auf einen Musterentwurf für ein Polizeigesetz hinzuwirken. Nemitz abschließend: „Es kann niemandem vermittelt werden, warum beim Gefahrenabwehrrecht in der gesamten Bundesrepublik Deutschland unterschiedliche Maßstäbe angelegt und so die Einwohner unterschiedlich gut vor drohenden Gefahren geschützt werden!“ In Brandenburg wären die Einwohner mit dem heutigen Entwurf im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht auf gleicher Höhe.
Rückfragen:
0174 1740544
Riccardo Nemitz
Landesvorsitzender
Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Landesverband Brandenburg