Neues BKA-Gesetz seit Januar in Kraft

14.01.2009

Nachdem das "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, trat es nun in Kraft.
Neues BKA-Gesetz seit Januar in Kraft

Das BKA erhielt damit, beschränkt auf den Bereich des internationalen Terrorismus, erstmals kriminalpolizeiliche Präventivbefugnisse. Nach langwierigen Diskussionen in der Politik, den Medien und der Öffentlichkeit wurde eine bisher bestehende Lücke in der Gesetzgebung geschlossen. Mit Ausnahme der Online-Durchsuchung erhielt das BKA für den Bereich der Bekämpfung des internationalen Terrorismus dieselben präventiven Befugnisse wie die Polizeien der Bundesländer. Diese Gesetzgebung entspricht den langjährigen Forderungen des BDK. Es war nicht wirklich verständlich, warum die Einführung der neuen Befugnisse für das BKA bei den Kritikern des neuen Gesetzes solche Besorgnis auslöste, weil die gleichen, zum Teil schon lange bestehenden Befugnisse der Länderpolizeien offenbar nicht als Problem gesehen wurden. Dabei dürfen die Länderpolizeien in einem viel weiter gefassten Bereich präventiv tätig werden als das BKA.

Die neu eingeführte Maßnahme der "Online-Durchsuchung", die schon allein wegen des mit ihr verbundenen Aufwands nur in wenigen Fällen zum Einsatz kommen wird, ist sicherlich kein Allheilmittel gegen die Gefahren des Terrorismus. Aber sie ist ein notwendiger Schritt, denn durch die Nutzung moderner Technik darf kein geschützter Raum für Straftäter und Personen entstehen, die schwerste Straftaten gegen die Allgemeinheit planen. In welchem Maße dieses Mittel tatsächlich eingesetzt wird, bleibt abzuwarten, ebenso, ob die Maßnahme bei seiner derzeitigen Ausgestaltung überhaupt praktikabel ist. Es darf bezweifelt werden, ob die nun zulässige Methode, die erforderliche Spionagesoftware per E-Mail auf den betroffenen PC zu bringen, realistisch ist.

Höchst unverantwortlich war, dass durch Kritiker dieser Maßnahme der falsche Eindruck erwecktwurde, als könne das BKA nunmehr nach Gutdünken auf die Computer jedes beliebigen Bürgers zugreifen. Von der Online-Durchsuchung darf und wird nur ein sehr eingeschränkter Personenkreis betroffen sein. Verbunden mit den neuen Aufgaben ist auch ein zweckgebundener Stellenzuwachs für das BKA. Hier wird darauf zu achten sein, dass die notwendigen Personalumschichtungen hin zu den neuen Aufgaben bereichen mit Augenmaß durchgeführt werden, um andere Bereiche nicht über Gebühr zu schwächen.

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