Neues Beurteilungssystem in Niedersachsen! Alles so schön bunt hier
26.10.2016
Die periodische Mitarbeiterbefragung (PMB) aus dem Jahre 2015 brachte die nicht völlig überraschende Erkenntnis über die totale Unzufriedenheit im Hinblick auf das aktuelle Beurteilungssystem zu Tage. Hier greift aber die Mitarbeiterbefragung aus Sicht des BDK zu kurz, denn nach der eigentlichen Unzufriedenheit wurde nicht gefragt. Das dürften die Folgen einer Beurteilung sein, nämlich eine in adäquater Zeit zu erwartende Beförderung / Ernennung.
Hier
liegt für den BDK das Problem!
Leider können
Beurteilungssysteme, egal in welcher Ausgestaltung, 1 – 6 Punkte,
1-15 Punkte, Buchstaben von A –E, mit oder ohne
„Binnendifferenzierung“ in der Stufe C, niemals die absolute
Gerechtigkeit oder Zufriedenheit erzeugen. Das Ziel muss es sein, den
Polizeiberuf mit entsprechenden Stellenhebungen wertzuschätzen;
Worte allein helfen den jungen Kolleginnen und Kollegen für ihr
finanzielle Situation gerade in der Familienphase leider nur wenig.
Aber die politisch Verantwortlichen wollen dies nicht zur Kenntnis nehmen und beauftragen lieber die in der Organisation Verantwortlichen mit der Erstellung einer neuen Beurteilungsrichtlinie.
Der
Auftrag sollte allerdings heißen:
Erarbeitet ein Konzept,
nachdem ALLE Kolleginnen und Kollegen nach einer bestimmten Standzeit
(7-10 Jahre) nach A10 befördert werden können, auch für die, die
sich in einer familienbedingten Auszeit befinden. Hiermit wird
Zufriedenheit und Chancengleichheit geschaffen. Den jungen
Kolleginnen und Kollegen wird gerade in der frühen Dienst- und
Familienzeit Druck und Stress genommen. Damit kann die Polizei als
attraktive Arbeitgeberin punkten.
Der
„Kreis“ der zu Beurteilenden wird immer kleiner:
Nur noch
Kommissare/-innen und Oberkommissare/-innen sollen mit einer
Regelbeurteilung „überzogen“ werden.
Warum diese Gruppe alle 3 Jahre beurteilen und frustrieren wenn sicher ist, dass eine Beförderung in weiter Ferne liegt?
Alle anderen Beamten/-innen sollen eine Anlassbeurteilung erhalten. Die Anlässe werden dann u. a. die Bewerbung auf einen höherwertigen Dienstposten oder die Versetzung zu einem anderen Dienstherren sein.
Damit fällt eine große Gruppe, darunter alle Führungskräfte ab A11, aus der Regelbeurteilungsrunde. Anlassbeurteilungen bergen jedoch die Gefahr der Willkür und es ist zu vermuten, dass der im Grundgesetz und dem Niedersächsischen Beamtengesetz verankerte Grundsatz nach Eignung, Leistung und Befähigung in den Hintergrund gerät und eine Anlassbeurteilung das Ziel im Auge hat, nämlich WER soll nach Ansicht der Führungskraft den Dienstposten erhalten?
Der BDK befürchtet hier massive Manipulationsmöglichkeiten durch die Erst- und Zweitbeurteiler im Hinblick auf die Beförderungs- und Dienstpostenbesetzungssteuerung.
Es soll zwar einen Maßstab geben, dieser bleibt aber im Verborgenen und intransparent, da es ja wohl keine festen Stichtage für Beurteilungskonferenzen geben wird. Wie soll hier die Beteiligung der Interessenvertretungen gewährleistet werden?
Und
noch eine Gruppe liegt dem BDK am Herzen:
Was ist eigentlich
mit den Verwaltungsbeamtinnen und -beamten? Kommen die wieder zurück
und werden als Bestandteil der Organisation gesehen?
Wir bleiben am Ball
Der geschäftsführende Landesvorstand