Neues bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit für den Polizeivollzug

13.11.2017

Im Rahmen der Anhörung im Landtag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Mantel- bzw. Artikelgesetz) am 8.11.2017 haben die Vertreter der Regierungsfraktionen einen Änderungsantrag zur Verfahrensweise der Verlängerung der Lebensarbeitszeit für den Polizeivollzug eingebracht.
Neues bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit für den Polizeivollzug

Wie bereits bekannt, soll die Anhebung schrittweise für alle Polizeivollzugsbeamten bis zum 62. Lebensjahr erfolgen.

Neu ist, der Beginn der Verlängerung der Lebensarbeitszeit soll erst der 01.01.2019 sein. Es sollen auch besonders belastende Dienstzeiten für die Betroffenen auf die Lebensarbeitszeit angerechnet werden. Das ist grundsätzlich richtig im Sinne der Beamten im RED, welche rund um die Uhr Dienst über viele Jahre versehen. Für die Kripobeamten in KDD oder RKD, welche auch regelmäßig, über den Normaldienst hinaus, rund um die Uhr im Einsatz sind, müssen angepasste Regelungen gefunden werden. Da haben wir sicher noch Einiges zu tun.

Grundsätzlich ist dabei anzumerken, dass wir aus grundsätzlichen und auch inhaltlichen Erwägungen, gegen diese Verlängerung sind. Der richtige Weg wäre, eine angepasste Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung zu beschließen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass da viel Bereitschaft vorhanden ist.

Hanno Schulz 
Dessau-Roßlau, den 10.11.2017
Pressesprecher BDK Sachsen- Anhalt