Pläne für eine neue „Anti-Terror-Einheit“ der Bundespolizei - Dazu hätten wir noch ein paar Fragen...

23.03.2015

Wie diversen Pressemeldungen zu entnehmen ist, prüft die Bundesregierung zurzeit die Aufstellung einer neuen „Anti-Terror-Einheit“ und betont, dass die Überlegungen noch nicht abgeschlossen seien.
Pläne für eine neue „Anti-Terror-Einheit“ der Bundespolizei - Dazu hätten wir noch ein paar Fragen...
  • Ab wann rechnet man mit deren Einsatzfähigkeit, wenn tatsächlich eine neue Einheit gegründet werden sollte?
  • Woher soll deren Personal kommen? Neueinstellungen, die erst nach Jahren ihre Laufbahnausbildung ablegen können? Aus anderen Dienstzweigen, die damit geschwächt wären?
  • Welche Anforderungsprofile sollen die Bewerber erfüllen, um aufgenommen zu werden? Welche Qualifizierungen müssen sie erlangen, um der zugedachten Aufgabe gerecht zu werden?
  • Wie soll das Zusammenwirken mit den übrigen Spezialeinheiten bzw. -Kräften des Bundes und vor allem der eigentlich zuständigen Länder koordiniert werden?
  • Was wird unter „normalem Polizeidienst“ verstanden? Diese Fragen können nicht alle öffentlich beantwortet werden, sollten aber bei der endgültigen Entscheidung bedacht werden.

Der BDK begrüßt einerseits, dass die terroristische Bedrohung zum Nachdenken führt und andererseits (anscheinend) noch keine vorschnelle Festlegung getroffen wurde. Die Zeiten ewiger Plattitüden wie z.B. „Wir sind gut aufgestellt.“ scheinen sich ihrem Ende zuzuneigen. Es dürfte unstrittig sein, dass krimineller sowie terroristischer Gewalt mittels Kriegswaffen durch herkömmliche Polizeibewaffnung und Schutzausstattung nicht ausreichend begegnet werden kann. Daraus ergibt sich ein Spannungsfeld, das insbesondere durch die Politik gelöst werden muss, ohne eine „Militarisierung“ der Polizei befürchten zu müssen. Im heutigen „Informationszeitalter“ sollte mit einer Radikalisierung potentieller Täter(-gruppen) nahezu überall gerechnet werden. Ausgiebige „Zuständigkeitsbetrachtungen“ sollten angesichts der gemeinsamen, ernstzunehmenden Bedrohung in unserem föderalen Bundesstaat gelöst werden und nicht in „ausblendende Verfassungsfolklore“ ausarten: Schwerbewaffnete Gewalttäter werden sich weder an behördlichen Zuständigkeiten noch an den Bund- oder Länder-Ärmelabzeichen der Polizisten orientieren, die ihnen entgegen treten. 

Es fragt sich vielmehr, inwieweit auf die bisherige Organisationsstruktur zurückgegriffen werden könnte, was wiederum die notwendigen, personellen und materiellen Ressourcen voraussetzt: Sowohl in Bundespolizeiabteilungen als auch in den Bundespolizeidirektionen gibt es bereits Spezialkräfte, für die der geschlossene Einsatz geübter Standard ist. Sie versehen auch „normalen Polizeidienst“, der sich an ihrem jeweiligen Aufgabenspektrum im uniformierten oder zivilen Verband orientiert. Darüber hinaus müssten sie sich taktisch auf den Beschuss durch militärisch ausgerüstete Täter oder Tätergruppen einstellen und ihrerseits die gebotene Ausstattung erhalten.

Letztlich sind es die Sofortkräfte vor Ort, die stets als Erste mit (Extrem-)Situationen konfrontiert werden. Sie werden solange die jeweilige Lage eindämmen müssen, bis „robuste“ Unterstützung, durch wen auch immer, eintrifft. Ein Blick auf die Landkarte, die regionalen Verkehrsverbindungen und typischen Behinderungen lässt ahnen, dass mit einem gewissen Zeitverzug zu rechnen ist. Je länger er dauert desto kritischer für die örtlichen Streifenkräfte sowie die „Konservierung“ der Lage. Insbesondere bei einem überraschenden Täterauftreten reduziert sich für „allgemeinpolizeiliche“ Kräfte die Möglichkeit gegen Null, sich umgehend noch wirkungsvoller bewaffnen und schützen zu können. Bei der „publikumsnahen“ Routine-Aufgabenwahrnehmung des Einzeldienstes sowie im Hinblick auf die öffentliche Außenwirkung wäre eine ständige, schwere Bewaffnung sowie Schutzausstattung eher kontraproduktiv.

Kurz- bis mittelfristig sollte daher allen Vollzugskräften der Bundespolizei zumindest ein Reservemagazin für die Dienstpistole P 30 zur Verfügung gestellt werden. Der BDK verweist diesbezüglich auf seine langjährigen, wiederholten Forderungen seit 2009.